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24 Stunden Pflege in Österreich: Kosten und Abläufe in unserem Nachbarland

Ähnlich wie in Deutschland, ist auch in Österreich die häusliche Betreuung von Angehörigen ein viel diskutiertes und emotional behaftetes Thema. Die Kosten und Förderungen einer 24 Stunden Pflege in Österreich sind aufgrund der ähnlichen Rechtsstrukturen grundsätzlich mit der Situation in Deutschland vergleichbar. Vor allem nach dem Urteil des BAG stellt sich jedoch die Frage, was unser Nachbarland anders bzw. besser macht als wir. In diesem Blogbeitrag finden Sie alle Informationen und rechtliche Rahmenbedingungen zur 24 Stunden Pflege in Österreich.

24 Stunden Pflege in Österreich

Auch in unserem Nachbarland wird die 24 Stunden Pflege als Alternative gegenüber anderen Pflegekonzepten häufig praktiziert. Um den Wunsch von Senioren, zuhause zu altern, nachzukommen werden auch in Österreich immer mehr Pflegekräfte aus Osteuropa eingesetzt.  Aktuell arbeiten etwa 65.000 osteuropäische Betreuungskräfte in Österreich, von denen die überwiegende Mehrheit Frauen sind.

Die Aufgaben, die von einer osteuropäischen Pflegekraft übernommen werden, ähneln den 24 Stunden Pflege Aufgaben in Deutschland. Dazu zählen unter anderem:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Dem Pflegebedürftigen Gesellschaft leisten
  • Mobilität
  • Grundpflegerische Tätigkeiten

Die im Jahr 2007 erlassenen Rahmenbedingungen für eine qualitätsgerechte 24 Stunden Pflege sind ein Meilenstein des Pflegekonzeptes in Österreich. Durch diese Basis können Recht und Legalität in der 24 Stunden Pflege sichergestellt werden. Sie definieren neben den Arbeitszeiten und Aufgaben auch die Bezahlung von Bereitschaftszeiten.

Das österreichische Gesetz als Alternative zum deutschen Modell

Die Regelungen und Abläufe der 24 Stunden Pflege in Österreich beruhen auf dem erlassenen Hausbetreuungsgesetz. Diese rechtliche Rahmenbedingung sieht vor, dass eine 24 Stunden Betreuung durch eine selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit erfolgen kann. Demnach können pflegende Angehörige Betreuungskräfte einstellen, die selbstständig oder in einem Arbeitsverhältnis bei einer Vermittlungsagentur angestellt sind.

Im Hinblick auf das aktuelle 24 Stunden Pflege Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Mindestlohn von 24 Stunden Betreuungskräften in Deutschland scheint die Regelung von Arbeitszeiten in Österreich sehr interessant. Doch inwiefern ist das österreichische Konzept übertragbar? Die Grundlage der österreichischen Regelung ist ein Urteil von 2015 nach dem eine in der Schweiz arbeitende 24 Stunden Betreuungskraft die Bezahlung von Bereitschaftszeiten eingeklagt hatte und ihr Recht gegeben wurde. Basierend auf diesem Urteil konkretisierte das Sozialministerium durch das Hausbetreuungsgesetz die Arbeitszeiten in der 24 Stunden Pflege:

„In zwei aufeinander folgenden Wochen darf die Arbeitszeit einschließlich der Arbeitsbereitschaft 128 Stunden nicht überschreiten. Über diese Höchstgrenze hinausgehende Zeiten der Arbeitsbereitschaft, die die Betreuungskraft vereinbarungsgemäß in ihrem Wohnraum oder in näherer häuslicher Umgebung verbringt und während der sie im Übrigen frei über ihre Zeit verfügen kann, gelten nicht als Arbeitszeit im Sinne dieses Bundesgesetzes. Die tägliche Arbeitszeit ist durch Ruhepausen von insgesamt mindestens drei Stunden zu unterbrechen. Davon sind mindestens zwei Ruhepausen von 30 Minuten ununterbrochen zu gewähren. Für diese Zeit darf auch keine Arbeitsbereitschaft vereinbart werden.“ (Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)

24 Stunden Pflege in Österreich Kosten und Abläufe ähneln denen in Deutschland © Jack Finnigan on Unsplash
24 Stunden Pflege in Österreich Kosten und Abläufe ähneln denen in Deutschland © Jack Finnigan on Unsplash

24 Stunden Pflege in Österreich die Kosten und Förderung im Vergleich

Die Folge der Konkretisierung von Arbeits- und Bereitschaftszeiten ist ein eingegrenzter Kostenrahmen. Abhängig von Qualifikation, Erfahrung und Sprachkenntnissen der Betreuungskraft ist in Österreich mit Kosten von ca. 2.500 € – 3.000 € zu rechnen. Nach der Auswertung unseres Branchenreports 2020 sind diese Kosten vergleichbar mit denen aus Deutschland. Die Auswirkungen (eine mögliche Erhöhung der Kosten) des BAG-Urteils sind dabei jedoch noch nicht einkalkuliert.

Um die 24 Stunden Pflege weiterhin für viele Haushalte bezahlbar zu gestalten, gibt es in Österreich seit dem 01.07.2021 das Fördermodell für die 24 Stunden Betreuung. Dies legt fest, dass im Falle einer 24 Stunden Betreuung ab der Pflegestufe 3 neben dem Pflegegeld eine weitere Förderung möglich ist. Die maximale Förderung, die bei bestimmten Voraussetzungen gezahlt wird, liegt bei 1.100 € pro Monat. Die so sinkenden Kosten für eine 24 Stunden Betreuung ermöglichen es mehr Familien polnische Pflegekräfte zu engagieren.

Rahmenbedingungen für eine 24 Stunden Pflege in Deutschland

Im Vergleich zu Österreich gibt es in Deutschland noch keine konkrete Festlegung für den Umgang mit Bereitschaftszeiten in der 24 Stunden Pflege. Aufgrund des BAG-Urteils und den entsprechenden politischen Reaktionen ist jedoch davon auszugehen, dass der Umgang mit Bereitschaftszeiten weiter in den Fokus der Diskussionen rückt und zukünftig rechtlich fixiert wird.

Neben den nicht festgelegten Umgang mit Bereitschaftszeiten unterscheidet sich das deutsche 24 Stunden Pflegekonzept auch durch die unterschiedlichen Beschäftigungsformen. In Deutschland wird dabei unterschieden in die direkte Anstellung im Haushalt, die Vermittlung durch eine Agentur und Entsendung des Personals und einer Selbständigkeit der Pflegekraft. Im Großteil der Fälle wird die 24 Stunden Betreuung in Deutschland durch die Entsendung des Personals organisiert. Diese Entsendung in der Altenpflege garantiert allen Beteiligten durch Voraussetzungen wie dem A1-Formular eine sichere Rechtsbasis.

Auch in Deutschland sollen zukünftig die Bereitschaftszeiten in der 24 Stunden Pflege bezahlt werden © Huy Phan on Unsplash
Auch in Deutschland sollen zukünftig die Bereitschaftszeiten in der 24 Stunden Pflege bezahlt werden © Huy Phan on Unsplash

24-Stunden-Pflege in Österreich: Was ist auf Deutschland übertragbar?

Die Gegenüberstellung der Rahmenbedingungen für die 24 Stunden Pflege zeigt sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede zwischen der Situation in Österreich und Deutschland. Insbesondere der Umgang mit Kosten ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ein viel diskutiertes Thema in Deutschland. Da Bereitschaftszeiten nach dem Urteil mit dem Mindestlohn entlohnt werden müssen, könnten sich die Kosten für eine 24 Stunden Pflege in Deutschland deutlich erhöhen. Einige Experten gehen sogar von einer Verdreifachung aus.

Solch hohe Kosten sind für kaum einen Haushalt in Deutschland zu bezahlen. Bestätigt sich das Urteil und die Bereitschaftszeiten werden zu 100 % mit dem Mindestlohn entlohnt, benötigt es kreative Lösungen seitens der Politik, um das Pflegekonzept weiter für pflegende Angehörige attraktiv zu gestalten. Am Beispiel der Organisation der 24 Stunden Pflege in Österreich zeigt sich, dass es trotz der Bezahlung von Bereitschaftszeiten möglich ist das Pflegekonzept bezahlbar anzubieten.

Ähnlich wie in Österreich könnte dabei eine Staffelung der Bezahlung von Bereitschaftszeiten definiert werden. Demnach wird die Bereitschaftszeit nicht vollkommen mit der Höhe des Mindestlohns bezahlt, sondern prozentual anteilig. Übertragbar scheint auch das Förderungskonzept unseres Nachbarlandes. Gerade aufgrund des häufigen Einsatzes der 24 Stunden Pflege in Deutschland und dem weiter vorherrschenden Pflegenotstand sollte die Politik Interesse an einer bezahlbaren Vollzeitpflege für Senioren haben.

Die Regelungen im Vergleich: Unser Fazit

Eine komplette Übertragung des österreichischen Konzeptes ist aufgrund der länderspezifischen Eigenschaften wahrscheinlich nicht möglich. Jedoch sind einige der genannten Regelungen gute Alternativen, um nicht fixierte Aspekte der 24 Stunden Pflege in Deutschland zu konkretisieren. Vor allem die Definition von Arbeits- und Ruhezeiten sowie entsprechende Förderangebote scheinen gute Ergänzungen zu sein. Da auch das österreichische Konzept auf einer Klage bezüglich der Ruhezeiten basiert, lässt sich aus den Erfahrungen unseres Nachbarlandes lernen.

Dies umfasst neben den geltenden Rechtsgrundlagen und den Kosten auch die 24h-Pflege Organisation. Es bleibt abzuwarten wie die Politik mit dem Urteil des BAG umgeht und inwieweit das österreichische Modell als Beispiel genutzt wird. Für eine höhere Transparenz der Branche ist ein fester rechtlicher Rahmen sicherlich hilfreich. Unterschiedliche Ansätze, wie die 24 Stunden Pflege Caritas, verfolgen das Ziel die Branche transparenter und rechtssicherer für alle Beteiligten zu gestalten.  Auch wir tragen durch unseren Vergleichsservice zu der Transparenz der 24 Stunden Pflegebranche bei. Nutzen Sie unseren Anfrageservice und erhalten Sie Angebote von bis zu drei Anbietern. Profitieren Sie von unserem Vergleichsangebot.

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