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Entsendung in der Altenpflege – Wie die beliebteste Beschäftigungsform der 24h-Pflege funktioniert

Die 24 Stunden Pflege wird in Deutschland immer beliebter. Mittlerweile beschäftigt rund jeder zwölfte deutsche Pflegehaushalt eine Pflegekraft aus Osteuropa, die in den Haushalt einer pflegebedürftigen Person einzieht und dort bei der Alltagsbewältigung hilft. Das Wachstum hängt auch mit einer besseren Aufklärung und Informationsverbreitung zusammen. Lange galt die Beschäftigung einer solchen Betreuungskraft als juristisches Risiko, da es gesetzliche Grauzonen gibt. Während auch bis heute nicht jede Art der Anstellung völlig unbedenklich ist, gibt es eine Beschäftigungsform, die nicht nur zu 100 Prozent legal ist, sondern auch viele andere Vorteile birgt: Die Entsendung gemäß des EU-Entsendegesetzes. Wie sie sich von den anderen Methoden unterscheidet, wie der gesamte Vorgang abläuft und welche konkreten Vorzüge die Entsendung hat, möchten wir Ihnen auf dieser Seite näherbringen.

Das Prinzip 24 Stunden Pflege

Bei der 24 Stunden Pflege zieht eine meist polnische Betreuerin in die Wohnung eines pflegebedürftigen Senioren ein, um vor Ort zu pflegen, zu betreuen und im Alltag zu unterstützen. Grundsätzlich lassen sich die Aufgabenbereiche dabei in drei Kategorien einteilen: Grundpflege, Mobilisierung und Haushalt. So helfen die Pflegerinnen bei der täglichen Körperhygiene, beim Aufstehen, Gehen und Treppensteigen und kümmern sich um die anfallenden Hausarbeiten wie das Kochen, Putzen oder Waschen. Aber auch darüber hinaus fungieren sie als Ansprechpartner, begleiten bei Terminen oder sind auch für eine Runde Karten spielen zu haben. Kurz gesagt, ermöglichen sie den Senioren den Verbleib in der eigenen Wohnung und übernehmen die Aufgaben, die dafür nötig sind. Diese Dienstleistung kann im Rahmen von drei verschiedenen Beschäftigungsformen in Anspruch genommen werden: Die Entsendung, die Beauftragung selbstständig tätiger Pflegekräfte sowie die direkte Anstellung. Eine Übersicht finden Sie unter Beschäftigungsformen 24 Stunden Pflege.

Die Beschäftigungsformen: Entsendung, Selbstständigkeit oder Anstellung im Haushalt?

Vor allem bei dem Engagement einer selbstständigen Pflegekraft sowie bei der privaten Anstellung im Haushalt gibt es rechtliche Grauzonen oder versteckte Kosten. Wie sie aussehen und mit welchen Folgen Sie potenziell rechnen müssen, soll im Folgenden skizziert werden.

Gefahrenquelle Scheinselbstständigkeit

Wer eine selbstständig tätige 24 Stunden Pflege in Betracht zieht, läuft Gefahr, sich strafbar zu machen. Das liegt daran, dass die Prinzipien der 24 Stunden Pflege und der Selbstständigkeit sich in einem Punkt praktisch ausschließen: Wenn eine selbstständig tätige Person, egal in welcher Branche, nur einen einzigen Auftraggeber hat, spricht man von einer Scheinselbstständigkeit. Da dies bei der 24 Stunden Pflege aber schon per Definition der Fall ist, wohnt dieser Beschäftigungsform eine grundsätzliche Gefahrenquelle inne.

Zusätzliche Kosten bei Anstellung im Haushalt

Wenn Sie die Pflegekraft privat anstellen, fungieren Sie selbst als Arbeitgeber. Das hat auf der einen Seite den Vorteil, dass Sie auch Weisungsbefugnis haben und im Rahmen des geltenden Arbeitsrechts die Aufgabengebiete selbst definieren können. Auf der anderen Seite gehen mit der Funktion des Arbeitgebers nicht nur Rechte, sondern auch einige Pflichten einher. So müssen Sie selbstverständlich auch den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungskosten tragen. Dabei handelt es sich um einen mittleren bis hohen dreistelligen Betrag – den gewachsenen administrativen Aufwand nicht mit eingerechnet. Somit lässt sich also konstatieren: Die private Anstellung ist zwar völlig legal, dafür auch deutlich teurer als die Alternativen. Und wenn Sie bei der Anstellung einen Fehler machen oder vergessen, bestimmte Kosten den Vorgaben entsprechend abzuführen, können mitunter hohe Geldstrafen drohen. Alles weitere hierzu lesen Sie unter direkte Anstellung 24 Stunden Pflege.

Im Gegensatz zur Entsendung, sind die anderen Beschäftigungsformen teurer, risikobehaftet oder beides. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Im Gegensatz zur Entsendung, sind die anderen Beschäftigungsformen teurer, risikobehaftet oder beides. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

Rechtssicher und günstig: Die 24h-Pflege im Rahmen der Entsendung

Die dritte und mit Abstand gefragteste Variante ist die Entsendung (Entsendung 24 Stunden Pflege). Hier bleiben die osteuropäischen Betreuungskräfte bei Ihrem Arbeitgeber in der Heimat angestellt und werden lediglich vorübergehend ins EU-Ausland geschickt, um dort ihrer Arbeit nachzugehen. Dieser Vorgang ist mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments über die Entsendung von Arbeitnehmern bereits seit dem Jahr 1997 möglich. So ist das Entsenden von Mitarbeitern innerhalb aller EU-Mitgliedsstaaten problemlos möglich. Dabei müssen selbstverständlich trotzdem alle Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Rahmenbedingungen der Entsendung

Unter welchen Bedingungen entsendete Arbeitskräfte tätig werden, wird durch das geltende Arbeitsrecht im Aufnahmemitgliedstaat geregelt. Somit müssen beispielsweise polnische Pflegekräfte, die im Rahmen der Entsendung in Deutschland arbeiten, auch gemäß des deutschen Mindestlohngesetzes entlohnt werden. Darüber hinaus definiert die EU weitere Rechte, auf die sich die Pflegerinnen berufen können:

  • Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten
  • bezahlter Mindestjahresurlaub
  • Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften durch Leiharbeitsunternehmen
  • Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz
  • Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Wie die Arbeitsbedingungen innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens letztlich aber genau definiert werden, liegt weiterhin beim Arbeitgeber im Heimatland der Betreuerin.

Kosten der Entsendung

Auch wenn der (im Gegensatz zum polnischen Mindestlohn deutlich höhere) deutsche Mindestlohn maßgebend ist, bleiben die Kosten für den deutschen Haushalt relativ gering. Je nach Anforderungen an die Pflegekraft, liegen die monatlichen Kosten meist zwischen 1.700 und 2.200 Euro. Das ist nicht nur deutlich günstiger als die private Anstellung im eigenen Haushalt, sondern in den allermeisten Fällen auch wirtschaftlicher als ein Platz im Pflegeheim. Auf der anderen Seite verdienen die Pflegekräfte ebenfalls bei ihrer Arbeit in Deutschland deutlich mehr, als wenn sie in ihrem Heimatland tätig werden. Somit ist die Entsendung im Rahmen der 24 Stunden Pflege eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Alles weitere zum Mindestlohn lesen Sie unter Mindestlohn polnische Pflegekräfte und Mindestlohn 24 Stunden Pflege.

Legalität der Entsendung

Wenn die bereits angesprochenen rechtlichen Grundlagen eingehalten werden, ist die Beschäftigung einer 24h-Pflegekraft im Rahmen der Entsendung absolut legal und rechtssicher. Dabei kann eine Pflegekraft aber nur für einen ganz bestimmten Zeitraum in Deutschland tätig werden. Auch vor der Entsendung müssen alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Um diesen Vorgang kümmert sich bei der Entsendung aber die Vermittlungsagentur. Wenn alles in Ordnung ist, stellt die zuständige Behörde des Heimatlandes das A1-Formular aus. Ist dieser wichtige Schritt gegangen, steht dem Engagement einer 24h-Pflegekraft im Haushalt Ihres pflegebedürftigen Angehörigen nichts mehr im Weg.

Mit Hilfe der Entsendung, können EU-Bürger in allen Mitgliedsstaaten innerhalb eines fest definierten Zeitraumes ihrer Arbeit nachgehen. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Mit Hilfe der Entsendung, können EU-Bürger in allen Mitgliedsstaaten innerhalb eines fest definierten Zeitraumes ihrer Arbeit nachgehen. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Entsendung in der Altenpflege: Eine 24h-Pflegekraft engagieren

Glücklicherweise müssen Sie als Endverbraucher sich nicht mit den rechtlichen Details auseinandersetzen. Dafür gibt es in Deutschland hunderte von Vermittlungsagenturen, die nicht nur direkt mit den Arbeitgebern der Pflegekräfte in deren Heimatland kooperieren. Sie kümmern sich auch um alle anderen Faktoren: Die Bedarfsermittlung, die Auswahl der passenden Betreuungskräfte, die An- und Abreise sowie auch die Abrechnung laufen alle über eine Agentur und damit über einen Ansprechpartner. Damit ist die Entsendung nicht nur die kostengünstigste und rechtssichere Beschäftigungsform in der 24 Stunden Pflege, sondern wohl auch die komfortabelste und einfachste für die auftraggebende Familie.

In unserer Datenbank finden Sie mehr als 700 deutsche Agenturen, mit deren Hilfe Sie leicht und schnell polnische Pflegekräfte finden können. Dank vieler Bewertungen und Rezensionen anderer Nutzer können Sie schnell herausfinden, welche die richtige für Sie ist. Wenn Sie wenig Zeit haben, können Sie aber auch unseren praktischen Angebotsservice nutzen. Durch das Ausfüllen eines kurzen Fragebogens erfassen wir Ihren Bedarf und bringen Sie dann schnellstmöglich mit bis zu drei Agenturen zusammen, die zu Ihren Ansprüchen passen und Ihnen ein unverbindliches Angebot vorlegen. So können Sie innerhalb kürzester Zeit eine verlässliche und liebevolle Betreuerin in den Haushalt Ihres pflegebedürftigen Angehörigen bringen.

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