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Polnische Pflegekraft legal beschäftigen

Ein Pflegefall in der Familie oder bei Bekannten löst bei den Angehörigen oft viele Fragen aus. Welches Pflegekonzept passt für die Situation am besten? Wie viel Zeit kann die Kern-Familie für die Pflege des Angehörigen aufbringen? Und welche Wünsche äußert die betroffene Person? Insbesondere bei älteren pflegebedürftigen Menschen zeigt sich, dass der Wunsch zuhause zu altern, sehr verbreitet ist. Eine 24-Stunden-Pflege und -Betreuung ermöglicht das Erfüllen dieses Wunsches. Doch wie beschäftigen Sie eine polnische Pflegekraft legal?

Legalität in der 24-Stunden-Betreuung

Circa 300.000 bis 500.000 Haushalte in Deutschland beschäftigen eine Pflegekraft aus Osteuropa (z. B. aus Polen), um die Pflege eines nahen Angehörigen in den eigenen vier Wänden zu realisieren. Diese sogenannte Vollzeitpflege für Seniorenrückt, aufgrund des vielfach geäußerten Wunsches zuhause betreut zu werden, immer weiter in den Fokus. Aus der so entstehenden hohen Nachfrage nach diesem Pflegekonzept hat sich in den letzten Jahren ein zunehmend wachsender Markt, mit vielen Anbietern von Pflegepersonal, entwickelt. Von „Einzelkämpfern“ bis hin zu Franchise-Anbietern existieren auf der Seite der Vermittlungsagenturen die unterschiedlichsten Konzepte.

Sicherlich bietet ein breites Angebot der suchenden Person einen Vorteil bei der Auswahl und Vergleichbarkeit, jedoch folgen dem wachsenden Interesse an der 24-Stunden-Pflege und -Betreuung auch Nachteile. Insbesondere die Themen Recht und Legalität in der 24-Stunden-Pflege werden von manchen Anbietern nur geringfügig berücksichtigt. Handlungen in der rechtlichen Grauzone sind nicht selten die Folge. Deswegen stellen sich immer mehr pflegende Angehörige die Frage, wie eine polnische Pflegekraft legal zu beschäftigen ist. Sicher ist, dass für eine legale Beschäftigung einer 24-Stunden-Pflegekraft bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Um eine polnische Pflegekraft legal zu beschäftigen sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten © Tingey Injury Law Firm on Unsplash
Um eine polnische Pflegekraft legal zu beschäftigen sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten © Tingey Injury Law Firm on Unsplash

Beschäftigungsformen in der 24-Stunden-Pflege

Selbstverständlich möchten pflegende Angehörige bei einer 24-Stunden-Pflege und -Betreuung sicher sein, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Dabei geht es neben der rechtlichen Absicherung auch um den Vertrauensaufbau gegenüber der Vermittlungsagentur und der Betreuungskraft. Jedoch wollen nicht nur die pflegenden Angehörigen auf der sicheren Seite stehen, sondern auch die polnische Haushaltshilfe besteht auf eine rechtliche Absicherung. Dies bezieht sich vor allem auf die Art und Weise, wie eine Pflegekraft angestellt ist. Bezüglich einer legalen Beschäftigung von osteuropäischen Pflegekräften sind in Deutschland drei Beschäftigungsformen möglich:

  • Direkte Anstellung im Haushalt
  • Vermittlung durch eine Agentur und Entsendung des Personals
  • Pflegekraft ist selbstständig tätig

Am weitesten verbreitet ist derzeit die Beschäftigungsform der Entsendung. Für die pflegenden Angehörigen hat dies nicht nur den Vorteil, dass für sie ein geringerer bürokratischer Aufwand entsteht, sondern auch, dass die meisten rechtlichen Vorschriften durch die entsprechende Vermittlungsagentur und den polnischen Vermittlungsanbieter (in dieser Beschäftigungsform der Arbeitgeber) berücksichtigt werden müssen. Auch in dem Fall, dass eine Pflegekraft aufgrund von Krankheit oder Urlaub ersetzt werden muss, scheint das Konzept der Entsendung den größten Vorteil zu bieten. Eine engagierte Vermittlungsagentur tritt in diesem Fall ein und sorgt für Ersatz.

Entsendung der Pflegekraft erfordert A1-Bescheinigung

Um im Rahmen der Beschäftigungsform Entsendung eine legale polnische Pflegekraft zu engagieren, stellt vor allem das A1-Formular einen weiteren wichtigen rechtlichen Aspekt dar. Das A1-Formular belegt, dass die osteuropäische Pflegekraft in dem jeweiligen Heimatland, bspw. Polen, sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Durch diesen Beleg greift das sonst anzuwendende deutsche Sozialversicherungsrecht nicht. Die polnische Haushaltshilfe kann somit ohne eine deutsche Sozialversicherung in Deutschland arbeiten. 

 Im Zusammenhang mit der A1-Bescheinigung ist jedoch anzumerken, dass die Beschäftigungsform der Entsendung temporär begrenzt ist. Die A1-Bescheinigung wird nur unter der Bedingung genehmigt, dass die Entsendung die Dauer von 12 Monaten nicht überschreitet. Der Antrag für das Ausstellen der A1-Bescheinigung wird von dem Arbeitsgeber der jeweiligen Betreuungskraft übernommen. Für diesen Antrag sind unter anderem Informationen zu dem Ort der Entsendung bei dem entsprechenden Sozialversicherungsträger einzureichen.

Mindestlohn in der 24-Stunden-Pflege

Neben den beschriebenen Rechtsgrundlagen sind bei dem Konzept der 24-Stunden-Pflege und -Betreuung weitere Aspekte für eine legale Beschäftigung zu berücksichtigen. Zwar ist die Betreuungskraft in ihrem Heimatland angestellt, jedoch greift bei der 24-Stunden-Betreuung in Deutschland das deutsche Arbeitsrecht. Dies bezieht sich vor allem auf die Arbeits- und Ruhezeiten der Betreuungskraft. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, welche der Begriff 24-Stunden-Pflege suggeriert, ist nach dem deutschen Recht nicht gestattet. Im Gegensatz zu der A1-Bescheinigung ist für die Einhaltung des deutschen Arbeitsrechtes jede der beteiligten Parteien zuständig. Das bezieht neben der Vermittlungsagentur und der Betreuungskraft auch den Haushalt der betreuungsbedürftigen Person mit ein. 

Seit einigen Jahren ist auch der in Deutschland 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn ein rechtlicher Standard, der bei einer legalen 24-Stunden-Pflege einzuhalten ist. Der aktuelle Mindestlohn (Stand: 12.04.2021) liegt bei 9,50 €. Auch wenn die Einführung des Mindestlohnes zu einer Erhöhung der Kosten für eine 24-Stunden-Pflege geführt hat, verspricht dieser Mindest-Standard jedoch eine faire Entlohnung. Durch die faire Bezahlung der qualitativ hochwertigen Arbeit erscheint das 24-Stunden-Pflege-Konzept für alle Beteiligten auch weiterhin als eine attraktive Alternative gegenüber Alten- und Pflegeheimen.

Um eine polnische Pflegekraft legal zu beschäftigen ist die Einhaltung des Mindestlohnes unbedingt notwendig. © Lilzdesigns on Unsplash
Um eine polnische Pflegekraft legal zu beschäftigen ist die Einhaltung des Mindestlohnes unbedingt notwendig. © Lilzdesigns on Unsplash

Schwarzarbeit weiterhin ein großes Problem

Wie auch in anderen Branchen existieren neben den Anbietern, die sich an die rechtlichen Vorschriften halten, auch Angebote, die eher dem Graubereich zuzuordnen sind. Vor allem die Schwarzarbeit ist für die 24-Stunden-Pflege und -Betreuungsbranche ein relevantes Thema, welches das Image der Branche maßgeblich beeinflusst. Auch wenn geringere Kosten und ein niedrigerer bürokratischer Aufwand verlockend erscheinen, sind die Folgen der Schwarzarbeit für die Betreuungskraft und die pflegenden Angehörigen nicht zu unterschätzen. 

Da Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird, fallen als Strafe Geldbußen und Nachzahlung der eingesparten Steuern an. Für die Betreuungskräfte entsteht durch die Schwarzarbeit neben den finanziellen Belastungen auch das Risiko, dass das deutsche Arbeitsrecht in dieser Grauzone missachtet wird. Der Schutz der eigenen Ruhezeiten bzw. der eigenen Entlohnung kann bei dieser illegalen Anstellungsart verfallen.  

Insbesondere durch die Beschäftigungsform der Entsendung kann das Risiko von Schwarzarbeit sehr stark minimiert werden. Eine neu eingeführte Gegenmaßnahme bezüglich der Schwarzarbeit und den schlechten Arbeitsbedingungen in der 24-Stunden-Pflege-Branche stellt die DIN-Norm 24-Stunden-Pflege dar. Die Initiative der DIN-Norm Spec 33454 umfasst unterschiedliche Aspekte und versucht die rechtlichen Rahmenbedingungen der 24-Stunden-Betreuung klarer zu definieren.

Polnische Pflegekraft legal beschäftigen: Was können die pflegenden Angehörigen tun?

Die meisten der beschriebenen rechtlichen Aspekte sind insbesondere bei der Entsendung von Pflegekräften durch die Vermittlungsagentur einzuhalten. Jedoch sollte sich auch der Haushalt der pflegebedürftigen Person bzw. die pflegenden Angehörigen nicht vollständig aus dem Thema Recht und Legalität in der 24-Stunden-Pflege heraushalten. Die Einhaltung von z. B. Arbeits- und Ruhezeiten ist im Zusammenspiel zwischen Pflegekraft und Angehörigen zu regeln, da diese die vor Ort herrschenden Bedingungen am besten nachvollziehen können. 

Ergänzend zu der Beachtung des deutschen Arbeitsrechtes sollte auch darauf geachtet werden, dass die grundsätzlichen Rechte, wie die Weisungsfreiheit, der Betreuungskraft gestattet werden. Zusätzlich empfiehlt es sich auf Seiten der pflegenden Angehörigen Checklisten und Ähnliches für die schriftliche Dokumentation zu führen. Dies bezieht neben Dokumentation der erbrachten Dienstleistungen auch die Führung eines Haushaltbuches mit ein. 

Grundsätzlich gilt natürlich, dass alle beteiligten Parteien an der 24-Stunden-Pflege partizipieren sollen. Eine sichere Rechtsgrundlage durch die entsprechende Einhaltung von Rechten und Pflichten ist für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen der Seite der Anbieter und der Seite der Nachfrager enorm wichtig. Aufgrund der großen Anzahl an Angeboten empfiehlt sich für die pflegenden Angehörigen eine ausführliche Recherche, damit am Ende das beste Angebot für eine 24-Stunden-Pflege in Anspruch genommen werden kann. Seriöse und legale Anbieter von osteuropäischen Pflegekräften finden Sie durch das Ausfüllen unseres Anfrageformulars. Profitieren Sie von unserem Vergleichsangebot unter geprüften Vermittlungsagenturen und finden Sie die passende Pflegekraft.

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