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Beschäftigungsformen für eine 24h-Betreuung daheim

Für die Beschäftigung einer 24h-Pflegekraft in Deutschland existieren grundsätzlich drei gängige Anstellungsarten:

Überblick Beschäftigungsformen

Mehr Informationen zu den einzelnen Beschäftigungsformen einer Betreuungskraft finden Sie in der folgenden Tabelle sowie detailliert auf den unten verlinkten Seiten:

Beschäftigungsformen 24h-Pflege

Kriterien

  Direkte Anstellung im Haushalt Vermittlung durch eine Agentur und Entsendung des Personals Pflegekraft ist selbstständig tätig
Beschreibung Die Betreuungskraft ist direkt im Haushalt angestellt. Die Betreuungskraft ist bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Die Betreuungskraft hat ein Gewerbe im Heimatland angemeldet und arbeitet auf selbstständiger Basis.
Monatl. Kosten ab 2.800€ ca. 1.700€ - 2.600€ ca. 1.700€ - 2.500€
Abrechnung Auszahlung eines Gehalts, Lohn-nebenkosten, Versicherungen, etc. Rechnung durch ausländischen Arbeitgeber Rechnung durch Betreuungskraft
Bürokratischer Aufwand Hoch Sehr gering Gering bis mittel
Legalität Bei Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie Einhaltung aller Gesetze gegeben. Generell ja. Nachweis u.a. durch EU-Formular A1. Mittlerweile generell ja. Nachweis u.a. durch EU-Formular A1 und Entsende-genehmigung. Gefahr der Scheinselbstständigkeit.
Regelung im Krankheits- bzw. Urlaubsfallfall Für Ersatz ist selbst zu sorgen. Anbieter/ Vermittlungsagentur kümmert sich um Ersatz. Für Ersatz ist selbst zu sorgen bzw. teilweise über Vermittler möglich.

Die Pflegekraft ist direkt bei einem deutschen Haushalt angestellt

Die Pflegekraft ist direkt in einem privaten Haushalt angestellt, in dem eine pflegebedürftige Person lebt und Unterstützung benötigt. Bei dieser Anstellungsart ist meist mit Kosten von mindestens 2.800€ zu rechnen. Welche Voraussetzungen für diese Form der Beschäftigung erfüllt sein müssen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten sind, erfahren Sie auf unserer Infoseite Direkte Anstellung 24 Stunden Pflege.

Die Pflegekraft ist bei einem Unternehmen im Ausland, z.B. Osteuropa, angestellt (Entsendegesetz)

Die Pflegekraft ist bei einem ausländischen Unternehmen, meist aus osteuropäischen Ländern wie Polen, Slowakei oder Tschechien, angestellt und wird im Rahmen des EU-Entsendegesetzes in Deutschland eingesetzt. Bei dieser Anstellungsart ist mit Kosten zwischen 1.700€ bis 2.600€ zu rechnen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Entsendung 24 Stunden Pflege.

Die selbstständig tätige Pflegekraft hat ein Gewerbe in ihrem Heimatland angemeldet (Niederlassungsfreiheit)

Die Pflegekraft ist selbstständig und hat ein Gewerbe in ihrem Heimatland, z.B. Polen, angemeldet. Durch die Niederlassungsfreiheit hat sie die Möglichkeit, auch in Deutschland zu arbeiten. Bei dieser Anstellungsart ist meist mit Kosten von 1.700€ bis 2.500€ zu rechnen. Weiterführende Informationen gibt es auf der Seite Selbstständig tätige 24 Stunden Pflege.

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