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Kosten für Altenheim oder Pflegeheim – Wie viel Sie die Unterbringung tatsächlich kostet

Wenn der Pflegebedarf so groß wird, dass man ihn als Angehöriger nicht mehr leisten kann, wird es Zeit sich nach Alternativen umzuschauen. Die erste Option ist für viele dann das klassische Altenheim oder Pflegeheim. Aber nicht alle können sich diese Variante leisten, da die Pflegeversicherung nicht die vollen Kosten übernimmt und die Familie oft noch mehrere Tausend Euro monatlich zahlen muss, um einen Platz in einem guten Heim finanzieren zu können. Wir möchten auf dieser Seite für Sie aufarbeiten, wie hoch die Pflegeheimkosten tatsächlich sind, wie sie sich zusammensetzen und welche Alternativen es möglicherweise gibt. Grundsätzlich bestehen die laufenden Kosten aus drei Einzelpositionen: Die pflegerische Versorgung, die Unterkunft und die Investitionskosten.

Was die Unterbringung in einem Altenheim kostet Die Kosten eines Pflegeheims und welche Alternativen es gibt; © Sir_Oliver / Fotolia
Was die Unterbringung in einem Altenheim kostet Die Kosten eines Pflegeheims und welche Alternativen es gibt; © Sir_Oliver / Fotolia

Die pflegerische Versorgung im Altenheim

Dieser Punkt beinhaltet die grundsätzlichen Pflegeleistungen, die von der Einrichtung übernommen werden. Je nach Pflegegrad, werden bestimmte Leistungsaspekte und Kosten von der Pflegeversicherung getragen. Für die vollstationäre Versorgung in einem Heim zahlt die Versicherung seit Beginn dieses Jahres Leistungen bis zu einer Höhe von 2.005 Euro.

  • Pflegegrad 1: 125 Euro
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Somit werden besonders für die Senioren, die unter starken Einschränkungen leiden, mehr Kosten in der Pflege übernommen. Der Einzug in ein Pflegeheim ohne eine anerkannte Pflegebedürftigkeit ist zwar möglich, aber sehr teuer. Die durchschnittlichen Kosten liegen bei rund 3.200 Euro monatlich, wobei dieser Wert je nach Bundesland und Ausstattung des Zimmers stark variieren kann. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten Pflegebedürftigkeit 24 Stunden Pflege und Pflegegrade 24 Stunden Pflege.

Die Verpflegung und Unterbringung

Natürlich entstehen dem Pflegeheim auch monatliche Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung der Bewohner. Da diese Belastung durch die Wohnungsmiete und den regelmäßigen Einkauf von Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchsgütern des täglichen Lebens auch bei einem Verbleib in der eigenen Wohnung entstanden wäre, gehört dieser Kostenpunkt ebenfalls zum Eigenanteil. Mit inbegriffen ist unter anderem die Reinigung und Wartung des Zimmer sowie des gesamten Gebäudekomplexes, das Waschen der Wäsche und die Entsorgung des Mülls. Auch hier spielt es für die Kosten wieder eine große Rolle, in welchem Bundesland ihr Angehöriger untergebracht ist. Außerdem sind größere Zimmer natürlich auch teurer als kleine. Einen Kostenvergleich zwischen den Bundesländern finden Sie in unserem Blogartikel unter Kosten Altenheim Bundesländer Vergleich.

Die Investitionskosten des Pflegeheims

Wenn die Pflegeeinrichtung ein neues Dach braucht oder der Keller neu gemacht werden muss, dann können die Kosten hierfür anteilig auf die Bewohner umgelegt werden. Diese bewegen sich monatlich meist in einem mittleren dreistelligen Bereich. Zu den Investitionskosten gehören alle Bau- und Instandhaltungskosten, die Miet- oder Pachtzahlungen des Heimbetreibers sowie die Kosten für die Ausstattung von Küchen oder Pflegebädern. Auch hier sind die Heime in den alten Bundesländern im Durchschnitt deutlich teurer. Einer Studie der Seite Pflegedatenbank.com zufolge liegt der Betrag bei rund zwei Dritteln aller Einrichtungen in Deutschland zwischen 10,- und 20,- Euro pro Tag, was einer monatlichen Belastung von rund 300,- bis 600,- Euro entsprechen würde.

Die Investitionskosten sind für Renovierungsarbeiten am Heim selbst vorgesehen Die Investitionskosten werden für Bau und Instandhaltung aufgewendet; © RainerSturm / pixelio.de
Die Investitionskosten sind für Renovierungsarbeiten am Heim selbst vorgesehen Die Investitionskosten werden für Bau und Instandhaltung aufgewendet; © RainerSturm / pixelio.de

Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II

Seit dem 1. Januar 2017 greift das Pflegestärkungsgesetz II, dass viele nur mit der Umstellung von den vorher drei Pflegestufen auf nun fünf Pflegegrade verbinden. Tatsächlich hat es aber auch einen großen Einfluss darauf, wie hoch der Eigenanteil ist, den Bewohner für ihre Betreuung in einem Alten- oder Pflegeheim beisteuern müssen. Zuvor sind die Kosten für den Eigenanteil gemeinsam mit der Pflegestufe gestiegen. Das bedeutete: Wenn Ihr Verwandter von Pflegestufe II auf Pflegestufe III heraufgesetzt wird, wächst damit auch Ihre Kostenbelastung. Dies hat sich mit dem PSG II nun geändert. Alle pflegebedürftigen Heimbewohner zahlen den gleichen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Dieser wird aus der durchschnittlichen Belastung aller Bewohner berechnet.

Beispiel:
Ein Pflegeheim hat 10 Bewohner. Jeweils drei sind in Pflegegrad 5 und 4 eingestuft, vier in Pflegegrad 3.

  • 3 Bewohner mit Pflegegrad 5 und einem Eigenanteil von 500,- Euro
  • 3 Bewohner mit Pflegegrad 4 und einem Eigenanteil von 750,- Euro
  • 4 Bewohner mit Pflegegrad 3 und einem Eigenanteil von 900,- Euro

Die Gesamtkosten liegen demnach bei 7.350,- Euro. Dieser Wert wird dann durch die Zahl der Bewohner dividiert, wodurch ein zu zahlender Eigenanteil von 735,- Euro pro Kopf zustande kommt. Dieser Wert wird für jedes Heim individuell ermittelt. Wie hoch diese Kosten also sind, hängt von der Zusammensetzung der Heimbewohner ab.

Bestandsschutz

Eine wichtige Prämisse des PSG II ist, dass niemand nach der Reform schlechter gestellt sein darf als vorher. Wenn in Ihrem Fall also durch die Neuerungen mehr Kosten für die stationäre Verpflegung zustande kommen sollten, so übernimmt die Pflegekasse den Differenzbetrag. Hierzu wird der pflegebedingte Eigenanteil vom Dezember 2016 mit dem vom Januar 2017 verglichen. Dieser sogenannte Bestandsschutz sorgt dafür, dass die Belastung durch die Novellierung des Pflegegesetzes für die Betroffenen nur fallen, nicht aber weiter ansteigen kann.

Welche Auswirkung hat diese Gesetzesänderung?

Zuvor war ein Pflegestufensprung mit mehr Kosten für Versicherung und Betroffene verbunden. Die Heime bekamen durch den Anstieg des Pflegebedarfs mehr Geld zugesprochen und profitierten dadurch von einer entsprechenden Neueinstufung. Die Angehörigen hingegen hatten ein Interesse daran, dass die Pflegestufe so niedrig wie möglich blieb, damit der Eigenanteil nicht weiter wächst. Mit der gesetzlichen Anpassung ist zumindest dieser Konflikt verschwunden, da ein Anstieg des Eigenanteils auf die gesamte Klientel des Pflegeheims aufgeteilt wird. Kritiker befürchten aber, dass viele Heime dies zum Anlass nehmen, in Zukunft ihre Bewohner noch häufiger und früher einem höheren Pflegegrad zuzuordnen.

Das neue Pflegegesetz sorgt für eine finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen Der Eigenanteil wird für viele Heimbewohner kleiner werden; © Thorben Wengert / pixelio.de
Das neue Pflegegesetz sorgt für eine finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen Der Eigenanteil wird für viele Heimbewohner kleiner werden; © Thorben Wengert / pixelio.de

Wie hoch ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil?

Wie bereits beschrieben, wird der Anteil individuell berechnet und hängt von vielen Faktoren ab. Eine Erhebung der Seite Pflegedatenbank.com aus dem März 2017 zeigt, welchen Einfluss die Trägerarten und Bundesländer haben: Während der Durchschnittswert bei privaten Einrichtungen bei rund 453 Euro liegt, zahlt man bei einem gemeinnützigen oder kommunalen Träger 707,- beziehungsweise 722,- Euro. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil im Saarland liegt beispielsweise im Schnitt bei 898,- Euro, während Bewohner eines Heimes in Thüringen nur 215,- Euro beitragen müssen. In gut 60 Prozent aller Fälle liegt der selbst zu zahlende Betrag zwischen 300,- und 900,- pro Monat.

Bitte beachten Sie dabei, dass es sich hier lediglich um die Abgeltung des pflegerischen Aufwands handelt. Die Investitionskosten und die Unterkunfts- und Verpflegungskosten kommen jeweils noch hinzu und können mitunter großen Einfluss darauf nehmen, wie viel Sie die Unterbringung eines Verwandten in einem Pflegeheim tatsächlich kostet.

Wer muss für die Kosten aufkommen?

Da die Pflegekasse bei weitem nicht alle Kosten trägt, stellt sich automatisch die Frage, wer für die Fehlbeträge aufkommen muss. Zuerst muss natürlich der Heimbewohner selbst dafür gerade stehen. Sein oder Ihr Vermögen, die Rente oder zum Beispiel auch Einkünfte durch Mieteinnahmen müssen aufgewendet werden, um den Aufenthalt zu bezahlen. Wenn das nicht ausreicht, wird anhand der Düsseldorfer Tabelle geprüft, welcher Familienangehöriger in der nächsten Instanz verpflichtet ist, für die Person aufzukommen. Diese Tabelle ist eine Leitlinie, die auch bei Unterhaltsrechtsprechung für den Kindesunterhalt herangezogen wird. In der Regel ist der Ehepartner der oder die Nächst-Verantwortliche. Danach können auch die Kinder oder sogar die Enkel verpflichtet werden, die entstehenden Kosten zu tragen. Nur wenn kein Verwandter vorhanden oder fähig ist, die Schuld zu begleichen, übernimmt das Sozialamt die Zahlung des Restbetrages.

Wie hoch sind die Gesamtkosten?

Je nach Studie liegen die durchschnittlichen Gesamtkosten für den Aufenthalt in einem Pflegeheim deutschlandweit zwischen 3.000,- und 3.500,- Euro. Während in Nordrhein-Westfalen rund 4.000 Euro fällig werden, sind es in Sachsen-Anhalt beispielsweise nur etwas mehr als 2.500 Euro. Zustande kommen diese Unterschiede vor allem durch die variablen Investitionskosten, wobei auch der einrichtungseinheitliche Eigenanteil eine große Spannweite umfassen kann. Somit kann die monatliche Belastung auch nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung in vielen Fällen noch bei weit über 2.000 Euro liegen. Informieren Sie sich also unbedingt im Vorfeld über die drei Einflussfaktoren, die letztendlich über die Höhe Ihrer Eigenbeteiligung entscheiden. Vergleichen Sie im Rahmen der Kosten auch die Aufwände bei anderen Pflegekonzepten, wie z. B. die Kosten der stundenweise Betreuung

Alternativen zur einem Platz im Pflegeheim

Wer die Kosten für einen Platz im Altenheim nicht tragen kann oder will, für den kommt vielleicht die 24h-Pflege in Frage. Hier kommen Pflegekräfte aus Osteuropa in die Wohnung Ihres Angehörigen, um vor Ort die nötige Grundpflege und Betreuung zu leisten. Dazu gehört die Hilfe bei der grundsätzlichen Körperpflege, das Erledigen der Arbeiten rund um den Haushalt, Begleitung zu Terminen bei Behörden oder Ärzten sowie das Verbringen gemeinsamer Zeit. Hier liegt auch einer der großen Vorteile einer 24 Stunden Betreuung: Die Betreuungskraft hat deutlich mehr zeitliche Ressourcen, kann richtig auf die pflegebedürftige Person eingehen und mit gemeinsamen Spaziergängen oder Spieleabenden die Lebensqualität Ihres Angehörigen nachhaltig steigern.

Auch die 24 Stunden Pflege Kosten sind deutlich niedriger als für den Aufenthalt in einem Pflegeheim, wobei dies natürlich vom Pflegebedarf und den bereits genannten Einflussfaktoren abhängt. Trotzdem können Sie in vielen Fällen mehr als 1.000 Euro monatlich sparen – und das bei einer individuelleren Betreuung. Auf den speziellen Unterseiten zu diesen Themen können Sie nochmal im Detail nachlesen, welche Aufgaben übernommen werden (24 Stunden Pflege Aufgaben) und auf welche Rechtsgrundlagen (mehr dazu unter Legalität 24 Stunden Pflege) Sie achten müssen. Wenn Sie eine 24h-Betreuungskraft engagieren möchten, können Sie bei uns gratis und unverbindlich ein Angebot anfordern. Anhand Ihrer Bedarfsangaben bringen wir Sie mit den passenden Agenturen zusammen, die Sie bei der Akquise einer Pflegekraft unterstützen.

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