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Interview mit Melanie Kadereit von der SHD Seniorenbetreuung Dortmund

Frau Kadereit, bitte stellen Sie unseren Lesern kurz die SHD Dortmund vor!

Die SHD Seniorenhilfe Dortmund versteht sich als Dienstleister und vermittelt im Rahmen dieser Dienstleistung osteuropäische Personen in deutsche Seniorenhaushalte.

Als in Dortmund ansässiges Unternehmen betreuen wir eine Vielzahl zufriedener Kunden in einem Radius von ca. 100 km um Dortmund herum. Wir haben uns bewusst auf dieses Gebiet begrenzt, weil eine intensive Betreuung und ein hoher Servicestandard uns sehr am Herzen liegen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Angehörige von Sorge und Arbeit zu entlasten und Senioren bzw. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen die Möglichkeit zu geben, in der gewohnten Umgebung zu bleiben und ihr soziales Umfeld zu erhalten.

Wir sind die Antwort auf die Fragen: Wie kann mein Haushalt weitergeführt werden, obwohl ich viele Dinge nicht mehr selbst erledigen kann? Wer sorgt für meine Mahlzeiten und/oder meine Körperhygiene, wenn ich es selbst nicht mehr dazu in der Lage bin?

Wie läuft der Auswahlprozess ab und wie ist die An- und Abreise geregelt?

Unsere Bewerberinnen werden von unseren zweisprachigen Mitarbeiterinnen sorgfältig ausgewählt und direkt zum Kunden gebracht. Wir überwachen die Ankunfts- und Abfahrtszeiten und die Wechsel der Frauen genau, jeder Transfer wird von uns geregelt. Die Bewerberinnen erhalten professionelle Unterstützung bei allen Formalitäten und werden von unserem Fahrdienst direkt zum Kunden gebracht.

Für unsere Kunden sind wir nicht nur zu den üblichen Bürozeiten erreichbar, sondern es gibt eine Notrufnummer für Notfälle. So können Sie uns auch am Wochenende erreichen. Bei Ausfall der Haushaltshilfe wird diese zeitnah durch eine Springerin ersetzt. Unsere Preisgestaltung ist günstig und transparent. Unsere Arbeitsweise flexibel und immer mit dem Fokus unsere Kunden zufrieden zu stellen.

Welche Auswirkungen hat die Einführung des Mindestlohns in der 24h-Pflege?

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns macht es problematisch, Betreuungspersonen nach Deutschland zu entsenden oder hier anzustellen. Nach § 18 ArbZg sind zwar die Anforderungen und die Dokumentationspflicht gelockert, jedoch ist eine Beschäftigung über 48 Stunden hinaus sittenwidrig. Es macht die Rufbereitschaft nicht praktikabel, da sie einfach nicht finanzierbar ist. Deshalb kann im Entsendungsmodell nicht zu einer 24h-Anwesenheit der Betreuungspersonen verpflichtet werden. Es kann nur von den Familien gehofft werden, dass die Betreuungskraft das Haus nicht so oft und lange verlässt. Des Weiteren mussten viele Agenturen ihre Preise anheben, um dem Mindestlohngesetz gerecht zu werden.

Welche Besonderheiten hat das insbesondere auf das Modell der Beschäftigung selbstständiger Betreuungskräfte?

Auf das Modell der Selbstständigkeit hat der Mindestlohn zum Glück keine Auswirkungen. Durch die Selbstständigkeit können die Betreuungskräfte auch Nachtdienste und Rufbereitschaft leisten. Die Verhandlungen über die finanzielle Vergütung erfolgt alleine zwischen Kunde und Betreuungskraft. Sollte die Lockerung des § 18 Abs. 1 Satz 3 ArbZg entfallen, so besteht für die selbstständigen Betreuungskräfte auch keine Dokumentationspflicht, welche durch den großen Zeitaufwand und die Problematik der 10-jährigen Aufbewahrungspflicht kaum umsetzbar ist.

Wo können sich Interessenten nähere Informationen beschaffen?

Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.shd-dortmund.de.

Besten Dank für das Gespräch!

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