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Pflegegrade und 24h-Pflege – Infos im Interview

Im Interview mit 24h-Pflege-Check.de erklärt Michael Gomola als Geschäftsführer der CareWork 24h-Betreuung, welche Auswirkungen die geplante Pflegereform haben wird, was es mit den neuen Pflegegraden auf sich hat und wer vom Zweiten Pflegestärkungsgesetz am meisten profitiert. Das Gespräch von unserer Seite führte Dr. Christian Holsing.

Michael Gomola, Geschäftsführer von CareWork
Michael Gomola, Geschäftsführer von CareWork

CH: Herr Gomola, die beschlossene Pflegereform soll die allgemeine Pflegesituation nachhaltig verbessern. Sehen Sie das auch so?

MG: Auf jeden Fall betrachte ich es als positiv, dass durch diese Reform deutlich mehr Menschen von Pflegeleistungen profitieren sollen als bisher und der Begriff der Pflegebedürftigkeit ganz neu definiert wird. Neben körperlichen Beeinträchtigungen werden ab 2017 nun endlich auch psychische, kognitive und kommunikative Einbußen bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt, sodass beispielsweise Menschen mit Demenzerkrankungen nun auch Pflegeleistungen erhalten. Diese Gleichstellung von körperlichen und psychischen Erkrankungen empfinde ich als fair und gerecht.

CH: Herr Gomola, im Rahmen der Pflegereform werden die bislang bekannten Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt. Wie soll diese Umwandlung erfolgen und was bedeutet dies für Pflegebedürftige?

MG: Dadurch, dass der Begriff der Pflegebedürftigkeit nunmehr entsprechend ausgeweitet worden ist, musste naturgemäß auch eine Anpassung der Eingliederungskriterien für das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit geschaffen werden. Aus diesem Grunde werden die drei bekannten Pflegestufen I, II und III ab 2017 durch die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 ersetzt.

Bei den Pflegestufen lag der Fokus bislang immer auf Defiziten und dem Umfang der notwendigen Unterstützung. Die neuen Pflegegrade zielen hingegen auf die Alltagskompetenz des Pflegebedürftigen ab und berücksichtigen seine noch vorhandene Selbstständigkeit. Dadurch werden beispielsweise Patienten mit beginnender Alzheimer nun auch einen Pflegegrad erhalten; auch wenn sie bislang noch körperlich gut in Form sind und einen Großteil ihres Alltages allein meistern können. Sie bedürfen dennoch – auch zu ihrer eigenen Sicherheit – häufig einer Betreuung.

CH: Nach welchen Maßstäben werden Pflegebedürftige nach den neuen Richtlinien beurteilt?

MG: Gleichzeitig mit dem Pflegestärkungsgesetz II wird auch ein neues Begutachtungsinstrument auf den Weg geschickt. Es handelt sich um das sogenannte „Neue Begutachtungs-Assessment“ (NBA), wonach die noch vorhandenen Fähigkeiten eines Pflegebedürftigen in einem Punkte-Schema bewertet werden. Die Summe dieser Punkte führt dann zur Eingruppierung in den jeweiligen Pflegegrad.

Der Pflegegrad 1 beginnt beispielsweise mit Werten zwischen 12,5 und 27 Punkten und dokumentiert eine nur gering beeinträchtigte Selbstständigkeit. Für die Eingruppierung in den Pflegegrad 5 bedarf es jedoch zwischen 90 und 100 Punkten. Hiermit verbunden sind schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen.

CH: Herr Gomola, bleibt dabei denn die Begutachtungsfunktion des MDK erhalten?

MG: Davon gehe ich aus, da die Wahl des Gutachters nach wie vor von der Pflegekasse getroffen wird, die bekanntlich mit dem Medizinischen Dienst (MDK) kooperiert. Es wird also weiterhin auf subjektive Einschätzungen der Gutachter vom MDK ankommen. Ob der Einsatz von anderen und unabhängigen Gutachtern geplant ist, wurde bislang noch nicht bekannt gegeben. Genau dies wäre meines Erachtens nämlich zu begrüßen, damit sämtliche Möglichkeiten sowie Spielräume des neuen NBA im Sinne der Pflegebedürftigen gänzlich ausgeschöpft werden.

CH: Und was geschieht mit den Menschen, die bereits in eine Pflegestufe eingegliedert wurden?

MG: Die alten Pflegestufen werden wahrscheinlich grob nach der Faustformel +1 umgerechnet. Also bei Vorhandensein der Pflegestufe I wird der Pflegebedürftige wahrscheinlich in den Pflegegrad 2 eingestuft. Einer neuen Beurteilung müssen sich Pflegebedürftige nicht unterziehen, sondern werden automatisch neu eingegliedert. Nach den aktuellen Planungen muss niemand beim Wechsel von Pflegestufe zu Pflegegrad mit einer Schlechterstellung rechnen.

Je nach Erkrankung und potenzieller Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann es sich jedoch lohnen, einen separaten Antrag zu stellen, um sich erneut begutachten zu lassen. Selbst wenn dadurch keine Besserstellung erwirkt werden kann, bleiben dem Pflegebedürftigen die ihm bisher gewährten Pflegeleistungen erhalten.

CH: Herr Gomola, was ändert sich durch die Pflegereform bei den Pflegeleistungen?

MG: Schon bei Umsetzung des Ersten Pflegestärkungsgesetzes wurden Pflegegelder und Pflegesachleistungen um 4 % angehoben. Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz erhalten aber auch viele – bislang in Pflegestufe „0“ eingegliederte – Menschen einen Pflegegrad und damit Anspruch auf Pflegeleistungen.

Beim Pflegegrad 1 werden zwar keine ambulanten Sachleistungen erstattet, aber immerhin 125,00 € an Geldleistungen für ambulante oder stationäre Zwecke gewährt. Beim Pflegegrad 5 sieht das Ganze mit 901,00 € für ambulante Geldleistungen, 2.095,00 € für ambulante Sachleistungen und 2.005,00 € als stationärem Leistungsbetrag schon ganz anders aus.

CH: Herr Gomola, wie beurteilen Sie die neue Pflegereform und das Pflegestärkungsgesetz II für die 24-Stunden-Betreuung, wie sie von Ihrem Unternehmen, der CareWork, angeboten wird?

MG: Äußerst positiv betrachten wir die Pläne, dass nun auch Menschen mit Demenzerkrankungen und kognitiven Einschränkungen offiziell als Pflegebedürftige anerkannt werden. Zu einem Großteil arbeitet die CareWork für Senioren, Alzheimer-Patienten und anderweitig an Demenz erkrankte Menschen, sodass uns diese Anerkennung, Unterstützung und wirtschaftliche Entlastung durch Pflegeleistungen natürlich freut.

Das Pflegestärkungsgesetz II kann also mitunter dabei helfen, deutlich mehr ältere, gebrechliche und auch kranke Menschen in ihren eigenen Wänden zu betreuen, pflegen und zu versorgen. Auch die von der Pflegeversicherung gewährten Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes tragen dazu bei, dass sich bei vielen Erkrankungen und Einschränkungen eine stationäre Unterbringung erübrigt. Dass beispielsweise leicht an Demenz erkrankte Pflegebedürftige nicht unbedingt in ein Pflegeheim müssen, sondern rund um die Uhr im eigenen Zuhause durch bspw. Pflegekräfte aus Polen betreut werden können ist doch toll, oder?

CH: Ja, gerade bei Demenzkranken sollen routinierte Abläufe von Vorteil sein, oder?

MG: Der Ansicht sind wir von der CareWork auch und unsere Erfahrungen geben uns damit völlig Recht. Im Übrigen sind auch zahlreiche Ärzte davon überzeugt, dass eine 24 Stunden Betreuung gerade bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen von Vorteil ist. Nicht nur der geregelte Tagesablauf trägt zu einem soliden Gesundheitszustand bei. Durch die kontinuierliche Verfügbarkeit eines Ansprechpartners leiden die Patienten nämlich auch deutlich weniger unter Stress, Depressionen oder Einsamkeit. Auch Mangelerscheinungen durch eine einseitige Ernährung oder eine zu geringe Flüssigkeitsaufnahme können bei einer 24-Stunden-Betreuung nahezu ausgeschlossen werden. Hinzu kommt, dass die 24-Stunden-Betreuung auch der Sicherheit des Patienten dient, wodurch beispielsweise auch Angehörige entlastet werden.

CH: Herr Gomola, wo können sich Interessenten noch detaillierter über die 24-Stunden-Betreuung informieren?

MG: Wir haben ein breit gefächertes Informationsangebot auf unserer Webseite www.24stundenbetreut.com zusammengestellt, zum Beispiel zu den Kosten. Natürlich stehen wir Interessenten auch persönlich für Fragen und Details zur Verfügung. Entweder kann hierfür unser Kontaktformular genutzt, oder einfach unsere kostenlose Telefonnummer 08000-180 100 für Deutschland gewählt werden. Unser Team hat immer ein offenes Ohr!

CH: So, und nun noch ein kurzes Fazit bitte!

MG: Alles in einem betrachte ich die Pflegereform und das PSG II mit wenigen Einschränkungen als positiv und denke, dass dadurch zumindest ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gegangen wird. Ausbaufähig und verbesserungswürdig sind ja nahezu alle Reformen. Die Zukunft wird zeigen, wie sich die Reform in der Praxis bewährt.

CH: Vielen Dank für das informative Gespräch Herr Gomola!

MG: Gern, ich danke Ihnen für Ihr Interesse!

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