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Coronavirus-Pandemie in der 24 Stunden Betreuung und Pflege – Wichtige Informationen

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einige Informationen zur sich ausbreitenden Virusinfektion SARS-CoV-2, auch bekannt als Coronavirus, mitteilen. Die Einschränkungen des Reiseverkehrs und des öffentlichen Lebens wegen des Corona-Virus haben auch erhebliche Auswirkungen auf den Bereich der Pflege und Betreuung daheim. Dieser Beitrag enthält zudem einige praktische Verhaltensmaßnahmen zum Schutz vor einer Infektion im Betreuungsalltag für Sie, Ihre Angehörigen und die Betreuungskraft.

Zunehmende Unsicherheit und Probleme wegen Grenzschließung

Durch die aktuelle Situation kommen bei pflegenden Angehörigen und pflegebedürftigen Personen aktuell viele Fragen rund um die 24h Betreuung auf: Wie schützen wir uns, insb. die zur Risikogruppe gehörende zu pflegende Mutter und Vater? Können die Betreuungskräfte abreisen? Wie kann ich meiner Betreuungskraft eine evtl. Angst oder gar Panik nehmen? Darf ein Personalwechsel stattfinden? Wen kann ich im Zweifel fragen?

Corona Virus bringt viele Probleme für die 24 Stunden Betreuung und Pflege ; © cdc-w9KEokhajKw-unsplash , CDC on Unsplash
Corona Virus bringt viele Probleme für die 24 Stunden Betreuung und Pflege ; © cdc-w9KEokhajKw-unsplash , CDC on Unsplash

Definition Corona Virus

SARS-CoV-2 ist die Bezeichnung eines im Januar 2020 in der chinesischen Stadt Wuhan, neu identifizierten Coronavirus. Das Virus verursacht die Erkrankung COVID-19 und ist Auslöser der Coronavirus-Epidemie 2019/2020, die von der WHO als „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ eingestuft wurde. In der Öffentlichkeit wird das Virus meist als Coronavirus oder gelegentlich als Covid-19-Virus bezeichnet.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Mögliche Wege der Infektion

Das Coronavirus ist eine von Mensch zu Mensch übertragbare Infektion, die hauptsächlich über eine Tröpfcheninfektion zur Ansteckung führt. Sofern Sekret aus dem Nasen-Rachenraum oder der Mundhöhle eines Infizierten auf einen anderen Menschen trifft, kann dies zu einer Ansteckung führen. Wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Folge können Viren einige Tage auf Oberflächen (Lichtschalter, Taschentücher etc.) überleben und zu einer Ansteckung führen, sofern die Viren über Hände in Berührung mit Mund- oder Nasenschleimhaut und Augenbindehaut in Kontakt kommen.

Risikogruppen & Verlauf

Alte und geschwächte Menschen sind durch das Coronavirus besonders gefährdet. Die gewonnenen Erkenntnisse aus China zeigen, dass die Erkrankung bei den über 80-Jährigen am häufigsten schwer verläuft. Bei jungen und gesunden Menschen verläuft die Erkrankung in der Regel deutlich weniger dramatisch. Die Infektion kann ohne das Auftreten von spezifischen Krankheitszeichen (stumm) verlaufen. Ebenfalls werden Verläufe mit mittleren bis schweren Erkältungssymptomen beschrieben. Fulminante Verläufe werden im Wesentlichen bei alten und immunschwachen Menschen mit schweren Grunderkrankungen, wie chronische Atemwegserkrankungen, oder Nierenkrankheiten beschrieben. Wer zu Hause lebt und dort von Angehörigen oder einer 24-Stunden-Pflegekraft betreut wird, kann möglicherweise verschont bleiben, wenn sich alle Beteiligten an die notwendige Hygieneetikette halten.

Die Symptome

Die anfänglichen Symptome ähneln einer Grippe. Beide Erkrankungen äußern sich zunächst mit Erkältungssymptomen. Bei der Grippe setzt das Krankheitsgefühl plötzlich ein. Das Robert Koch-Institut nennt folgende Krankheitsanzeichen für eine Grippe: allgemeine Schwäche, Fieber, Halsschmerzen, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Schnupfen und Schweißausbrüche.

Nach bisherigen Erkenntnissen weist das neuartige Coronavirus auf ähnliche Symptome wie bei einer Grippe hin. In den meisten Fällen treten jedoch Fieber, trockener Husten und Atemnot auf. In einigen Fällen leiden Betroffene an Kopfschmerzen sowie Durchfall. Allerdings kann sich das SARS-CoV-2-Virus auch durch eine Reihe unspezifischer Symptome bemerkbar machen.

Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus

Halten Sie beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand – drehen Sie sich am besten weg.

Niesen Sie in die Armbeuge oder in ein Papiertuch, das Sie danach umgehend entsorgen. Vermeiden Sie Berührungen, wenn Sie andere Menschen begrüßen, und waschen Sie sich Ihre Hände regelmäßig und vor allem gründlich für mindestens 30 Sekunden mit Wasser und Seife. Ebenfalls werden eine regelmäßige Flächendesinfektion und Händedesinfektion empfohlen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es zahlreiche Desinfektionsmittel gibt, auf denen steht, dass „99 Prozent aller Bakterien“ mit dem Mittel getötet werden. Dies reicht allerdings nicht bei Viren aus. Der Schutz gegen Viren muss ausdrücklich auf der Verpackung stehen.

Für die Desinfektion der Hände sollten mindestens 3 ml eines alkoholischen Desinfektionsmittels komplett auf den Handflächen verteilt werden. Wichtig dabei ist zu beachten, dass die Lösung mindestens 30 Sekunden auf der Haut einwirkt und an der Luft trocknet. Vermeiden Sie möglichst, dass die Hände das Gesicht – insbesondere die Schleimhäute – berühren.

Bitte stellen Sie im Haushalten, in denen die Betreuung stattfindet, Desinfektionsmittel (Flüssigkeiten / Gele auf Alkoholbasis – mind. 60%), Handschuhe, Masken und Thermometer zur Verfügung. Das ordnungsgemäße Händewaschen und häufiges Desinfizieren berührter Oberflächen ist laut Weltgesundheitsorganisation das Grundprinzip der Prävention.

Gründliches Waschen der Hände ist enorm wichtig ; © kelly-sikkema-WIYtZU3PxsI-unsplash , Kelly Sikkema on Unsplash
Gründliches Waschen der Hände ist enorm wichtig ; © kelly-sikkema-WIYtZU3PxsI-unsplash , Kelly Sikkema on Unsplash

Wir empfehlen Ihnen ebenfalls dringend, regelmäßig und mehrmals täglich für einige Minuten geschlossene Räumen zu lüften. Vermeiden Sie ebenfalls größere Ansammlungen von Menschen, besuchen Sie keine Veranstaltungen und verzichten Sie wenn möglich auf die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Durch das Tragen eines Mundschutzes soll verhindert werden, dass bereits erkrankte Personen das Virus weiterverbreiten. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt derzeit nicht das präventive Tragen eines Mundschutzes bei nicht erkrankten Personen.

Wir möchten Ihnen und der Betreuungskraft empfehlen, die oben aufgeführten Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Verhalten im Verdachtsfall einer Infektion

Sie hatten Kontakt mit einer bereits infizierten Person? Oder Sie haben sich in einem Risikogebiet mit mehreren Infizierten aufgehalten? Sollten innerhalb der nächsten 14 Tage die o. g. Symptome auftreten, vermeiden Sie soweit es geht den Kontakt zu anderen Personen und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.

Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt telefonisch und besprechen Sie das weitere Vorgehen, bevor Sie beabsichtigen, in die Praxis zu gehen. Alternativ können Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 benachrichtigen und das weitere Vorgehen besprechen.

Hatten Sie Kontakt zu einer Person mit dieser Erkrankung? In diesem Fall kontaktieren Sie bitte umgehend Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Verhalten im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall sollten Sie 1 – 2 Meter Abstand zu anderen Menschen nehmen und den Körperkontakt komplett meiden. Nach Möglichkeit sollten Erkrankte sich in einem separaten Raum aufhalten, Essgeschirr sowie Handtücher nicht mit anderen Personen teilen und eine getrennte Toilette nutzen. Es sollte weiterhin die oben beschriebene Hygieneetikette gelten.

Was gilt für Ihre Betreuungskraft aus dem Ausland?

Bitte fordern Sie die Betreuungskraft aus Osteuropa nicht auf, sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortzubewegen und in großen Gruppen von Menschen zu sein (Kirchen, Beerdigungen, Supermärkte, Wochenmärkte, Restaurants etc.). Die Betreuungskraft hat das Recht, das Hinausgehen abzulehnen, wenn dies nicht unentbehrlich bzw. notwendig ist.

Sofern sich bei Ihrer Betreuungskraft der Verdacht einer möglichen Infektion ergibt, so gilt für Ihre Betreuungskraft analog das oben beschriebene Prozedere. Egal ob ein Verdachtsfall oder eine Erkrankung bei Ihrer ausländischen Betreuungskraft vorliegt, gelten selbstverständlich die gleichen Bedingungen wie für einen Bundesbürger. Es hat gleichermaßen eine Meldung an das Gesundheitsamt zu erfolgen und die standardisierte Behandlung im Rahmen der geltenden Behandlungsrichtlinien. Ihre Betreuungskraft verfügt i.d.R. über den notwendigen Krankenversicherungsschutz, der die Behandlungskosten im Bedarfsfall in vollem Umfang abdeckt (sofern die Betreuungskraft legal in Deutschland bei Ihnen im Einsatz ist, s. auch mehr dazu im Artikel zum A1 Formular).

Wenn die Betreuungskraft auf eigene Faust nach Osteuropa (Polen, Slowakei, Tschechien etc.) zurückkehren möchte, informieren Sie bitte darüber unverzüglich ihre Betreuungsagentur, mit der Sie den Vertrag abgeschlossen haben, oder den (deutschen) Vermittler, wenn er an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt ist. Insbesondere polnische Pflegekräfte sind häufig in deutsche Haushalte über Pflegeagenturen vermittelt, sodass Sie hier i.d.R. einen guten ersten Ansprechpartner haben sollten

Hinweis: Wir sind keine Ärzte und Juristen. Entsprechende medizinische und juristische Hilfe geben wir mit diesem Beitrag nicht. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihren Arzt oder Rechtsanwalt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Aktuell: Insbesondere die Grenze zwischen Deutschland und Polen ist wichtig. Auf der Website des Auswärtigen Amtes können Sie sich stets zur Lage im Zuge von Corona informieren:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/polen-node/polensicherheit/199124

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