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Beschäftigungsformen der 24 Stunden Betreuung

Betreuungskräfte für die 24 Stunden Pflege ziehen im Haus Ihres Angehörigen mit ein und leisten dort verschiedene Arbeiten rund um die Pflege und Betreuung des Senioren. Die erste Frage, die sich deutschen Pflegefamilien in diesem Zusammenhang stellt, ist die nach der Beschäftigungsform. Sie hat großen Einfluss auf den zu erwartenden organisatorischen Aufwand, den Preis und vor allem auch die Legalität. Grundsätzlich gibt es drei gängige Beschäftigungsformen der 24 Stunden Betreuung:

  • Die Betreuungskraft ist direkt bei einem deutschen Haushalt angestellt
  • Die Betreuungskraft ist bei einem osteuropäischem Unternehmen angestellt und wird entsendet
  • Die Betreuungskraft hat ein Gewerbe in ihrem Heimatland oder in Deutschland angemeldet und arbeitet auf selbstständiger Basis in Deutschland

Überblick Beschäftigungsformen 24 Stunden Betreuung

Die Form der Beschäftigung entscheidet außerdem über den zeitlichen Umfang der häuslichen Betreuung, wie viel Arbeit Sie selbst mit der Anstellung haben und ob Sie dabei von einer Agentur unterstützt werden. Mehr Informationen zu den einzelnen Beschäftigungsformen einer Betreuungskraft finden Sie in der folgenden Tabelle sowie detailliert auf den unten verlinkten Seiten:

Beschäftigungsformen 24h-Pflege

Kriterien

  Direkte Anstellung im Haushalt Vermittlung durch eine Agentur und Entsendung des Personals Pflegekraft ist selbstständig tätig
Beschreibung Die Betreuungskraft ist direkt im Haushalt angestellt. Die Betreuungskraft ist bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Die Betreuungskraft hat ein Gewerbe im Heimatland angemeldet und arbeitet auf selbstständiger Basis.
Monatl. Kosten Ab ca. 3.000 Euro Ab ca. 2.500 Euro Ab ca. 2.000 Euro
Abrechnung Auszahlung eines Gehalts, Lohn-nebenkosten, Versicherungen, etc. Rechnung durch ausländischen Arbeitgeber Rechnung durch Betreuungskraft
Bürokratischer Aufwand Hoch Sehr gering Gering bis mittel
Legalität Bei Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie Einhaltung aller Gesetze gegeben. Generell ja. Nachweis u.a. durch EU-Formular A1. Mittlerweile generell ja. Nachweis u.a. durch EU-Formular A1 und Entsende-genehmigung. Gefahr der Scheinselbstständigkeit.
Regelung im Krankheits- bzw. Urlaubsfallfall Für Ersatz ist selbst zu sorgen. Anbieter/ Vermittlungsagentur kümmert sich um Ersatz. Für Ersatz ist selbst zu sorgen bzw. teilweise über Vermittler möglich.

Die Pflegekraft ist direkt bei einem deutschen Haushalt angestellt

Die Pflegekraft ist direkt in einem privaten Haushalt angestellt, in dem eine pflegebedürftige Person lebt und Unterstützung benötigt. Dabei schließen Sie einen Vertrag mit der Betreuungskraft und fungieren als ihr Arbeitgeber – mit allen üblichen Sozialversicherungspflichten. Bei dieser Anstellungsart ist meist mit Kosten von mindestens 3.000 Euro zu rechnen. Welche Voraussetzungen für diese Form der Beschäftigung erfüllt sein müssen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten sind, erfahren Sie auf unserer Infoseite Direkte Anstellung 24 Stunden Pflege.

Die Pflegekraft ist bei einem Unternehmen in Osteuropa angestellt (Entsendegesetz)

Die Pflegekraft ist bei einem ausländischen Unternehmen, meist aus osteuropäischen Ländern also 24 Stunden Pflegekräfte aus der Slowakei, 24 Stunden Pflegekräfte aus Tschechien oder 24 Stunden Pflegekräfte aus Estland, sind in den entsprechenden Ländern angestellt und werden im Rahmen des EU-Entsendegesetzes in Deutschland eingesetzt. Die Vermittlung der Kräfte übernehmen darauf spezialisierte Agenturen, die in Deutschland ansässig sind. Bei dieser Anstellungsart ist mit Kosten ab ca. 2.500 Euro zu rechnen. Dank der Freizügigkeit von EU-Bürgern, ist diese Form mit dem Formular A1 absolut legal und rechtssicher. Weitere Informationen zu dieser Art der Beschäftigung finden Sie unter Entsendung 24 Stunden Pflege.

Die selbstständig tätige Pflegekraft hat ein Gewerbe in ihrem Heimatland angemeldet (Niederlassungsfreiheit)

Die Betreuungskräfte sind selbstständig und haben ein Gewerbe in ihrem Heimatland, z.B. Polen, angemeldet. Durch die Niederlassungsfreiheit haben sie die Möglichkeit, auch in Deutschland zu arbeiten. Bei dieser Anstellungsart ist meist mit Kosten ab ca. 2.000 Euro zu rechnen. Eine große Gefahr birgt hier das Thema der Scheinselbstständigkeit. Weiterführende Informationen zur Beschäftigung von selbstständig tätigen Betreuungskräften gibt es auf der Seite Selbstständig tätige 24 Stunden Pflege.

Bitte beachten Sie, dass der Preis für die 24 Stunden Betreuung abhängig von Ihren Anforderungen an die Pflegekraft stark variieren kann. Wie gut die Pflegerin deutsch spricht, welche Zusatzqualifikationen gewünscht sind und wie viel Erfahrung sie im Bereich der Altenpflege mitbringt, kann einen Unterschied von mehreren hundert Euro pro Monat ausmachen. Auch welche Art der Arbeit im Haus verrichtet werden soll, muss in manchen Fällen im Vorfeld fest definiert werden.  

Sie möchten noch mehr Informationen zur 24 Stunden Pflege? Bei uns erfahren Sie mehr:

 

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