24h-Pflege Recht und Legalität
Haushalte mit einer pflegebedürftigen Person stehen vor vielen kritischen Fragen, wenn es um rechtliche Aspekte der Beschäftigung einer Betreuungskraft bzw. Haushaltshilfe geht:
- Welche Formen einer Beschäftigung sind legal?
- Welche Regelungen bzgl. Mindestlohn sind zu beachten?
- Auf welche vertraglichen Regelungen ist zu achten?
Angehörige sollten sich im Vorfeld also detailliert informieren, welche Beschäftigungsmodelle legal sind und die zahlreichen Anbieter eingängig prüfen. Verschaffen Sie sich im Folgenden einen ersten Überblick und steigen in einzelne Aspekt tiefer ein.
Beschäftigungsarten in der 24-Stunden-Betreuung
Im Wesentlichen existieren 3 Arten der Beschäftigung einer Betreuungskraft:
- Direkte Anstellung im privaten Haushalt
- Anstellung bei einem Personal-Dienstleister (Entsendung)
- Beschäftigung einer selbstständigen Betreuungskraft
Alle Formen haben Vor- und Nachteile und es sind verschiedene Dinge im Hinblick auf die Rechtsgrundlagen und die Legalität zu beachten. Erfahren Sie mehr Details:
Mehr zu Beschäftigungsarten
Bescheinigung A1
Bei der Entsendung von Personal, der aktuell gängigsten Beschäftigungsart, wird mit der Bescheinigung A1 vom jeweiligen Entsende-Staat (bspw. Polen oder Slowakei) bestätigt, dass die Pflege- und Betreuungskräfte legal im Rahmen des Entsendegesetzes nach Deutschland entsendet werden und vom Arbeitgeber im Heimatland (Entsende-Staat) regelmäßig die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Mehr zur Bescheinigung A1
Mindestlohn auch für angestellte 24h-Betreuungskräfte
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt auch für 24h-Betreuungskräfte, die aus dem Ausland nach Deutschland entsandt werden. In Deutschland gilt ab dem 01.01.2015 ein gesetzlicher, flächendeckender und weitgehend branchenunabhängiger Mindestlohn für Arbeitnehmer.
Grundsätzlich haben alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entlohnung in Höhe des Mindestlohnes. Worauf Sie genau achten müssen, erfahren Sie hier:
Mehr zum Mindestlohn
Schwarzarbeit in der 24h-Betreuung daheim
Seien Sie enorm vorsichtig bei vermeintlich günstigen Pflegeanbietern und intransparenten Beschäftigungsverhältnissen und Entsendeverträgen. Aufgrund der geringeren Kosten sind Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung weit verbreitet, aber wird Schwarzarbeit aufgedeckt, hat das weitreichende Konsequenzen:
- Strafen von bis zu 300.000 EUR sowie bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.
- Sozialversicherungsbeiträge müssen nachgezahlt werden (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil).
- Risiko Arbeitsunfall: Ist die 24-Stunden-Betreuerin legal angestellt, übernimmt die jeweilige Krankenversicherung die Kosten. Bei illegaler Beschäftigung müssen allerdings Sie für die Kosten aufkommen, z.B. ein Krankenhausaufenthalt oder Operationen.
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