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Pflegestufen und deren Feststellung

Die Stufen der Pflegebedürftigkeit nach § 15 SGB XI

Der Gesetzgeber hat zur Gewährung der Leistungen aus der Pflegeversicherung die Pflegestufen I bis III eingeführt. Diese Pflegestufen sollen den individuellen Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person darstellen. So ist die Höhe der Leistungen, die bezogen werden können, abhängig von der ermittelten Pflegestufe.

Die Stufen der Pflegebedürftigkeit sind laut § 15 SGB XI wie folgt definiert:

Für die genaue Definition der einzelnen Pflegestufen ist in § 15 SGB XI der notwendige Zeitaufwand zur Gewährung der jeweiligen Pflegestufen hinterlegt:

In der folgenden Tabelle sind die Zeitaufwände nochmal übersichtlich aufgelistet:

Pflegestufe Zeitaufwand Minimum Körperpflege
I 90 Minuten täglich 45 Minuten
II 3 Stunden täglich 2 Stunden
III 5 Stunden täglich 4 Stunden

Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 SGB XI

Antragstellung beim MDK

Um Leistungen aus der Pflegekasse beziehen zu können, muss eine Einstufung in eine Pflegestufe erfolgen. Diese Einstufung erfolgt durch eine Untersuchung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nach vorheriger Antragstellung der pflegebedürftigen Person bzw. deren Angehörigen.

Feststellung und Einstufung durch den MDK

In dieser Untersuchung wird überprüft, ob die Voraussetzungen einer Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und in welchem Umfang ein Hilfebedarf erforderlich ist. Für diese Ermittlung legt der Gutachter eine Auflistung von Pflegezeiten an. Jeder erforderlichen Verrichtung wird eine gewisse Minutenzahl zugewiesen. Hier gelten folgende Richtwerte, an denen Sie sich auch orientieren können, wenn Sie vorab eine Einschätzung über den Pflegeaufwand gewinnen möchten:

Körperpflege Zeit in Minuten
Ganzkörperwäsche 20-25
Teilwäsche Unterkörper12-15
Teilwäsche Oberkörper8-10
Teilwäsche Hände/Gesicht1-2
Duschen15-20
Baden20-25
Zahn-/Mundpflege5
Kämmen1-3
Rasieren1-5
Wasserlassen2-3
Stuhlgang3-6
Richten der Bekleidung2
Windelwechsel nach Wasserlassen4-6
Windelwechsel nach Stuhlgang7-10
Wechsel kleiner Vorlagen1-2
Wechsel/entleeren Urinbeutel/2-3
Nachtstuhl
Wechseln/Entleeren Stomabeutel3-4
Ernährung
Mundgerechte Zubereitung2-3
Nahrungsaufnahme oral15-20
Sondenkost15-20
Mobilität
Aufstehen/Zu-Bett-Gehen1-2
Umlagern2-3
Ankleiden Gesamt8-10
Ankleiden Ober-/Unterkörper5-6
Entkleiden gesamt4-6
Entkleiden Ober-/Unterkörper2-3
Stehen/Transfer1

Pflegestufen im Rahmen der 24h-Pflege

Bei Inanspruchnahme einer 24h Pflege spielt die Pflegestufe eine wichtige Rolle. Hiervon hängt die Höhe des Pflegegeldes ab, das wiederum einen Teil der Kosten für die Betreuung abdecken kann. Viele Anbieter bieten Ihnen eine Beratung zu Pflegestufen bzw. informieren, wo weitere Informationen zur Feststellung einzuholen sind.

Neuerung am 01.01.2017 – Pflegegrade

Ab dem 01.01.2017 gibt es einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit, der geistige Erkrankungen mehr in den Vordergrund rückt als bislang: Pflegegrade.

Neu wird dann sein, dass psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit gleichgesetzt werden. Bislang wurde primär die körperliche Komponente der Pflegebedürftigkeit begutachtet, wenn es um die Einteilung in eine der drei Pflegestufen ging.

Laut dem Bundesministerium für Gesundheit werden viele Pflegebedürftige durch die bevorstehende Reform eine Verbesserung ihrer finanziellen Lage erfahren. Niemand werde durch die Pflegereform schlechter gestellt als zuvor. Bei uns erfahren Sie natürlich mehr zu den Pflegegraden: Pflegegrade und 24-Stunden-Pflege.

Haben Sie noch Fragen zur Pflegebedürftigkeit und Pflegestufen? Kontaktieren Sie uns gerne!

Quellen