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Unbezahlte Betreuung Angehöriger: Frauen leisten mehr

Frauen leisten anderthalb Mal so viel wie Männer bei der unbezahlten Betreuung ihrer Angehörigen, haben aber durchschnittlich nur halb so hohe Rentenansprüche. Das zeigt die Stellungnahme der Bundesregierung zum zweiten Gleichstellungsbericht, der heute im Kabinett vorgestellt wird. Zwar sei eine Verbesserung zu den Zahlen aus dem letzten Bericht von vor vier Jahren zu erkennen, trotzdem müsse das Vorantreiben der Gleichstellung auch in Zukunft ein Ziel sein, erklärt die Regierung.

Das Hauptproblem, dass die Gutachter ausgemacht haben, ist die „Ausgrenzung der Sorgearbeit aus der Ökonomie“. Die unentgeltliche Pflege und Betreuung, die in Deutschland jährlich geleistet wird, entsprach im Jahr 2013 vorsichtigen Schätzungen zu Folge einer Bruttowertschöpfung von 987 Milliarden Euro. Aber nicht nur die Unterstützung Angehöriger, auch die hauptberufliche soziale Arbeit wird immer noch deutlich schlechter bezahlt als zum Beispiel die technische oder gewerbliche Arbeit. Und genau hier haben die Experten die Wurzel der Ungleichheit ausgemacht.

Aufgaben in der Altenpflege werden noch immer hauptsächlich von Frauen übernommen. Das gilt für die hauptberufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer in Heimen und Einrichtungen genauso, wie für die Verpflegung von Verwandten. Der sogenannte Gender Care Gap liegt laut dem Bericht bei 52,4 Prozent. Frauen leisten in der unentgeltlichen Betreuungsarbeit von Angehörigen also anderthalb mal so viel wie Männer, wobei hier auch die Fürsorge der Kinder mit einfließt. Eine Lösung sieht Familienministerin Katharina Barley in der Stärkung sozialer Berufe. „Eines meiner zentralen Anliegen ist die Aufwertung von sozialen Berufen. Hiervon werden in erster Linie Frauen profitieren.“, wird sie in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zitiert.

Frauen leisten insgesamt etwa 52 Prozent mehr in der entgeltlosen Betreuungsarbeit als Männer; © js-photo / Fotolia
Frauen leisten insgesamt etwa 52 Prozent mehr in der entgeltlosen Betreuungsarbeit als Männer; © js-photo / Fotolia

Bessere Rente durch Pflege von Angehörigen

Die fehlende Honorierung der Arbeit in der Pflege hat langfristig auch eine Benachteiligung bei den Rentenansprüchen zur Folge. Im Jahr 2015 bezogen Frauen rund 53 Prozent weniger Rente pro Monat als Männer, wobei der Unterschied im Westen der Republik deutlich höher ausfällt, als im Osten. Neben der besseren Bezahlung von Pflegeberufen, wie sie Familienministerin Barley fordert, ist aber auch die Berücksichtigung der privat geleisteten Pflege ein wichtiges Element. Hier wurden bereits Anpassungen vorgenommen: Seit Beginn des Jahres 2017 erhalten Sie, wenn Sie mindestens 10 Stunden in der Woche einen Familienangehörigen pflegen, mehr Rente. Während zuvor noch mindestens 14 Stunden pro Woche für die Fürsorge von einem oder mehreren Verwandten aufgebracht werden muss um für die Zusatzzahlungen in Frage zu kommen, ist diese Grenze nun deutlich gesenkt worden. Dieser Bonus kann ein Plus von bis zu knapp 30 Euro im Monat bedeuten, die zu den sonstigen Rentenansprüchen hinzuaddiert werden. Die einzigen Voraussetzungen dafür: Die pflegebedürftige Person muss einen Pflegegrad von mindestens 2 haben, es darf neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig gearbeitet werden, der oder die Pflegende darf nicht selbst eine Vollrente wegen des Alters beziehen und die Pflege muss regelmäßig an mindestens zwei Tagen in der Woche stattfinden.

Berechnet wird der Beitrag anhand der durchschnittlichen Bezahlungen einer berufstätigen Pflegekraft. Es wird also so getan, als würden Sie für Ihre Arbeit in der Pflege des Verwandten bezahlt werden. Auf dieses Gehalt zahlt die Versicherung dann den gesetzlichen Beitrag von 18,7 Prozent. So entsteht, je nach Höhe des Pflegegrades (der seinerseits von der Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen abhängt), ein zusätzlicher Anspruch zwischen 5,54 Euro und 29,30 Euro monatlich. Von einer Steigerung bei dem Gehalt von hauptberuflich tätigen Pflegerinnen und Pflegern würden also auch diejenigen profitieren, die unentgeltlich ihre eigenen Verwandten betreuen. Trotzdem hilft diese Regelung dabei, zumindest die entgangene Rente durch die Kürzung der eigenen Arbeitszeit zu einem großen Teil wieder aufzufangen. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie nur Vorübergehend eine Freistellung, Pflegezeit (auch Familienpflegezeit genannt) oder einen Sonderurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Eine Übersicht der Ansprüche finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Alternative 24-Stunden-Betreuung

Anstatt die Pflege von Angehörigen selbst zu übernehmen, können Sie auch eine Pflegekraft im Rahmen der 24h-Betreuung engagieren. Meistens kommen dabei Pflegekräfte aus Osteuropa wie bspw. polnische Pflegekräfte zu Ihrem Familienangehörigen in die Wohnung, um dort die Grundpflege zu übernehmen. Sie können so weiter Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen und müssen nicht selbst täglich für die Versorgung Ihres Verwandten sorgen. Außerdem sind die Kosten der 24h-Pflege deutlich niedriger, als beispielsweise für einen Platz im Pflegeheim. Wenn Sie sich dafür interessieren, können Sie bei uns kostenlos und unverbindlich ein Angebot anfordern. Wir bringen Sie dann anhand Ihrer Bedarfsangaben mit passenden Agenturen zusammen, die Ihnen dabei helfen, eine 24-Stunden-Pflegekraft zu engagieren.

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