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Pflegegeld 2017: Leistungen für die Pflege Zuhause

Einen Angehörigen zu Hause zu pflegen, kostet nicht nur viel Zeit und manchmal auch Nerven. Vor allem die finanzielle Belastung ist für viele ein großes Problem, das sie ohne weitere Hilfe nicht lösen können. Zwar ist ein Platz im Pflegeheim in den meisten Fällen noch deutlich teurer, trotzdem reicht die Rente der meisten Personen bei weitem nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Die Fragen, die sich viele pflegende Familienangehörige stellen, drehen sich um die Finanzierung der häuslichen Pflege: Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung? Wie hoch ist das Pflegegeld 2017? Was passiert, wenn ich selbst krank werde oder mal in den Urlaub fahre? Wie viel Geld steht uns zu und wie kann ich den Anspruch geltend machen? Bezahlt die Pflegeversicherung auch die 24h-Betreuung? Diese und weitere Fragestellungen möchten wir auf dieser Seite ausgiebig behandeln und Ihnen so wertvolle Tipps geben, wie Sie in Ihrer Situation das Optimum herausholen können.

Pflegegeld 2017: Sie können, je nach Pflegegrad, bis zu 901,- Euro Pflegegeld für die Pflege zu Hause bekommen; © uschi dreiucker / pixelio.de
Pflegegeld 2017: Sie können, je nach Pflegegrad, bis zu 901,- Euro Pflegegeld für die Pflege zu Hause bekommen; © uschi dreiucker / pixelio.de

Pflegegeld für häusliche Pflege

Wenn Ihr Angehöriger unter einer eingeschränkten Alltagskompetenz leidet, stehen Ihnen Zahlungen der Pflegekasse, das sogenannte Pflegegeld, zu. Wie hoch der jeweilige Satz ist, hängt davon ab, in welchem Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) der oder die Pflegebedürftige eingestuft wurde. Die Einschätzung übernimmt ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Dieser Gutachter kommt zu dem Zweck in die Wohnung Ihres pflegebedürftigen Familienmitglieds und prüft, welche alltäglichen Aufgaben noch selbst bewältigt werden können und wo die Person zusätzliche Hilfe benötigt. Vor dem Pflegestärkungsgesetz II, in dessen Rahmen diese Neuregelung Anfang 2017 eingeführt wurde, war der Maßstab noch der Hilfebedarf in Minuten. Jetzt steht der Mensch selbst sowie seine noch vorhandenen körperlichen und kognitiven Fähigkeiten im Vordergrund.

Wer die Pflegeleistungen in welchem Rahmen übernehmen soll, kann die zu pflegende Person selbst bestimmen. Abhängig davon, ob sie von Familie oder Freunden oder von professionellen Pflegekräften im häuslichen Umfeld gepflegt werden, fällt der Beitrag der Pflegekassen unterschiedlich hoch aus. Bei der privat organisierten häuslichen Pflege liegt das Pflegegeld pro Monat zwischen 316,- und 901,- Euro.

Pflegegrad 1               0 Euro

Pflegegrad 2               316 Euro

Pflegegrad 3               545 Euro

Pflegegrad 4               728 Euro

Pflegegrad 5               901 Euro

Pflegesachleistungen der Pflegekasse

Abgesehen vom Pflegegeld 2017 können Sie auch eine Unterstützung in Form von Pflegesachleistungen erhalten. In diesem Rahmen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Leistungen, die im häuslichen Umfeld von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Dazu gehören pflegerische Hilfen in den Bereichen der Grundpflege, Ernährung, Mobilität sowie die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Arbeiten. Auch diese Leistungen sind nach Höhe des Pflegegrades gestaffelt:

Pflegegrad 1               0 Euro

Pflegegrad 2               724 Euro

Pflegegrad 3               1.363 Euro

Pflegegrad 4               1.693 Euro

Pflegegrad 5               2.095 Euro

Wenn Sie die Ihnen zustehenden Pflegesachleistungen nicht in vollem Umfang nutzen, können Sie bis zu 40 Prozent des Betrages auch für andere Betreuungs- oder Entlastungsleistungen nutzen. Dazu gehört zum Beispiel auch die stundenweise Seniorenbetreuung, die pflegende Angehörige erheblich entlasten kann.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistungen verbinden

Wenn sich eine pflegebedürftige Person sowohl von Familienangehörigen oder Freunden, als auch von professionellen Pflegekräften versorgen lassen möchte, kann als Kombinationsleistung auch Pflegegeld und Sachleistungen beantragen. Hierbei verringert sich Ihr Anspruch auf Pflegegeld prozentual je nach Umfang der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Wenn Sie also nur 50 Prozent des Umfangs der möglichen Sachleistungen nutzen, können Sie sich 50 Prozent des Pflegegeldes auszahlen lassen. Konkret hieße das am Beispiel eines Senioren mit Pflegegrad 4, dass wenn Sie 80 Prozent der Sachleistungen (also 1.354,40 Euro) geltend machen, eine Auszahlung von 20 Prozent des Pflegegeldes (also 145,60 Euro) möglich ist. Aber Vorsicht: Wenn Sie sich einmal für diese Kombinationsleistung entschieden haben, sind Sie sechs Monate daran gebunden. Nur in Ausnahmefällen kann die jeweilige Verteilung geändert werden, beispielsweise wenn sich der Bedarf durch eine akute Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands kurzfristig in hohem Maß ändert.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege für Ausfallzeiten

Auch wenn Sie im gleichen Haus wohnen und nicht (mehr) berufstätig sind, können Sie nicht das ganze Jahr über rund um die Uhr für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zur Verfügung stehen. Wenn Sie selbst einmal krank werden sollten oder verreisen möchten, können Sie für den jeweiligen Zeitraum eine sogenannte Verhinderungspflege engagieren. In den Pflegegraden zwei bis fünf stehen dafür pro Jahr 1.612 Euro zur Verfügung. Dieses Geld kann dann dafür genutzt werden, bei Bedarf einen entsprechenden Dienst für die Kurzzeitpflege zu beauftragen, der für die Zeit Ihrer Abwesenheit für Sie einspringt. Um diese Leistung zu nutzen, müssen Sie allerdings schon mindestens sechs Monate für die Grundversorgung Ihres Angehörigen verantwortlich sein.

Wenn Sie längerfristig nicht für die Pflege aufkommen können oder der Bedarf nach einem Aufenthalt in der Klinik kurzfristig höher ist, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Seit Beginn 2017 haben alle Zuhause versorgten Menschen ab dem Pflegegrad 2 ein Recht darauf, für eine Dauer von maximal 56 Tagen stationär in einer Einrichtung untergebracht werden zu können. Dafür zahlt die Pflegekasse den Pflegeanteil bis zu einer Höhe von 1.612 Euro jährlich. Falls Sie Ihren Anspruch auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nicht voll ausschöpfen, haben Sie die Möglichkeit, den überschüssigen Betrag auf die jeweils andere Leistung umzuwälzen. Für diesen Zeitraum wird dann aber nur die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Schon ab dem ersten Pflegegrad stehen Ihnen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Dieser Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag in Höhe von 125,- Euro monatlich ist allerdings zweckgebunden. Er kann laut § 45b des Sozialgesetzbuches Elf (SGB XI) nur für „qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.“ verwendet werden. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder durch ambulante Pflegedienste entstehen. Dabei können nicht genutzte Entlastungsbeiträge noch bis Ende Juni des darauffolgenden Jahres von den Versicherten genutzt werden.

Pflegegeld 2017 für Pflege Zuhause: 24-Stunden-Betreuung

Da die Kosten für ein Altenheim sehr hoch sind und die Pflegeversicherung nur einen Teil davon übernimmt, suchen viele Betroffene nach einer Alternative. Immer mehr deutsche Familien entscheiden sich für die 24-Stunden-Pflege, bei der Pflegekräfte aus Osteuropa in die Wohnung des Pflegebedürftigen einziehen und dort 24 Stunden Pflege Aufgaben wie z. B. Grundpflege, im Haushalt und der Mobilisierung übernehmen.

Leider können Sie diese Dienstleistung nicht als Pflegesachleistung geltend machen. Dafür steht es Ihnen frei, das Pflegegeld sowie Ihre Ansprüche auf Verhinderungspflegegeld und aus der Kurzzeitpflege geltend zu machen. Somit könnten Sie am Beispiel eines Seniors mit Pflegegrad 3 eine Gesamtsumme von 746 Euro im Monat für die 24-Stunden-Betreuung aufwenden. Bei durchschnittlichen Kosten von 1.800 bis 2.000 Euro im Monat für diese Art der Betreuung bedeutet das eine Entlastung von mehr als 33 Prozent und hält die zu zahlende Summe im unteren vierstelligen Bereich. So ist die 24-Stunden-Pflege zu einer vergleichsweise günstigen Alternative zum Altenheim geworden, die den Verbleib in den eigenen vier Wänden und dabei sogar noch eine umfangreiche Individualbetreuung ermöglicht.

Die 24h-Pflegekraft hilft bei der Grundpflege, der Mobilisierung und übernimmt alltägliche Aufgaben wie das Einkaufen
Die 24h-Pflegekraft hilft bei der Grundpflege, der Mobilisierung und übernimmt alltägliche Aufgaben wie das Einkaufen

24h-Betreuerin mit 24h-Pflege-Check finden

Sie sind auf der Suche nach einer 24-Stunden-Pflegekraft? Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine passende Agentur für die Vermittlung zu finden. Dafür müssen Sie lediglich über unser praktisches Serviceformular ein kostenloses und unverbindliches Angebot anfordern. Füllen Sie unseren Fragebogen zum aktuellen Pflegebedarf Ihres Angehörigen aus. Unsere Experten analysieren dann Ihre Angaben und präsentieren Ihnen im nächsten Schritt bis zu drei Angebote von geprüften und zertifizierten Anbietern. Wenn Sie sich für eine Agentur entschieden haben, stellt diese Ihnen dann ganz konkret das Personal vor, dass Ihren Ansprüchen genügt und kurzfristig im Haushalt Ihres Familienangehörigen zum Einsatz kommen kann. So können sie schnell und zuverlässig eine 24h-Pflegekraft finden, die Ihnen und Ihrem Familienangehörigen den Alltag nachhaltig erleichtert.

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