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Broschüre „Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten“ der VZ NRW

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat eine Broschüre zur 24h-Pflege mit dem Titel „Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten“ herausgebracht. Wir haben die Broschüre für unsere Leser näher betrachtet und auch mit der Verbraucherzentrale NRW direkt gesprochen.

Die Broschüre ist laut Catharina Hansen, die bei der Verbaucherzentrale NRW als Referentin Pflegemarkt tätig ist, im Rahmen eines Projektes entstanden, das vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) des Landes NRW gefördert wurde.

Mit Begriffen wie einer „Rund-um-die-Uhr-Pflege“ oder „24 Stunden Betreuung“ locken Vermittlungsagenturen für ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte oft mit vollmundigen Versprechungen. Was für viele pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen natürlich verlockend klingt, entspricht jedoch oft nicht den in Deutschland geltenden rechtlichen Regelungen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat in dieser Broschüre zusammengestellt, welche gesetzlichen und sonstigen Anforderungen bei der Einstellung einer ausländischen Kraft zur Betreuung von pflegebedürftigen Personen zu beachten sind.

Insbesondere Personen mit einem hohen Betreuungsbedarf können nicht über einen längeren Zeitraum alleine in ihrem vertrauten Zuhause wohnen bleiben. Deshalb erscheint (pflegenden) Angehörigen die Beschäftigung einer Pflegekraft aus Osteuropa – als praktikabler Ausweg.

Aber es existieren hierbei einige Risiken. So lässt das deutsche Arbeitsrecht bspw. tatsächlich keine ununterbrochene Tag-und-Nacht-Beschäftigung zu. Legal ist die Beschäftigung einer 24h-Betreuungskraft zudem nur dann, wenn Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entweder in Deutschland oder im jeweiligen Herkunftsland der Haushalts- und Betreuungskraft nachweislich gezahlt werden. Als Nachweis kann die A1-Bescheinigung fungieren. „Die A1-Bescheinigungen sind jedoch nicht selten gefälscht, sodass der beauftragende Haushalt hier stets kritisch seinen Dienstleister prüfen sollte“, so Catharina Hansen von der VZ NRW.

Die Beschäftigung von selbstständigen Betreuungskräften wird von der VZ NRW als „äußerst problematisch“ eingeschätzt, da die Gefahr einer sog. Scheinselbstständigkeit hoch ist (vgl. Seite 41 der Broschüre).

Die Broschüre ist unserer Meinung nach sehr strukturiert und orientiert sich an den wirklichen Fragen der Angehörigen. So wird zuerst auf die richtige Einschätzung des Pflege- bzw. Betreuungsbedarfs eingegangen. Folgend werden Tätigkeiten der Betreuungskräfte sowie Recht & Gesetz behandelt. Abschließend werden die Kosten einer 24h-Pflege und die Auswahlkriterien einer Vermitlungsagentur thematisiert. Zu allen Punkten bekommt der Leser eine Checkliste an die Hand gegeben – eine große Hilfestellung wie wir von 24h-Pflege-Check.de finden.

Die Broschüre ist gratis in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Unter www.vz-nrw.de/betreuungskraefte gibt es die Broschüre auch online zum Lesen. Bestellt werden kann sie im Internet unter www.vz-ratgeber.de. Hierfür fallen aktuell Porto und Versand i. H. v. 2,50 Euro an.

Info

Uns erreichen regelmäßig Anfragen zur Bestellung der Broschüre. Wir sind nicht der Herausgeber und haben leider keine mehr vorrätig.
Die Broschüre finden Sie bei der Verbraucherzentrale NRW über einen der o. g. Links. Dort ist auch eine Bestellung möglich. Ein PDF können Sie direkt unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2018-02/Ausländische%20Haushalts-%20und%20Betreuungskräfte%20in%20Privathaushalten.pdf (Stand: 06.09.2018) herunterladen.

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