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Arbeitgeberzuschuss im Rentenalter clever ersetzen

Wer als junger, gesunder Arbeitnehmer mit gutem Einkommen in die private Krankenversicherung wechselt, kann gegenüber dem GKV-Beitrag eine Menge Geld sparen. In Kooperation mit dem Portal kvzentrale.com zeigen wir, was bei der Entscheidung für einen Wechsel zu bedenken ist und wie man den richtigen Vertragspartner findet. Dies beleuchten wir auch vor dem Hintergrund von osteuropäischen Pflegekräften. Wir hoffen, diese Infos sind für Sie selbst und Ihre Angehörigen von Interesse.

Aber was passiert mit den Beiträgen zur PKV im Rentenalter? Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellung sind kräftige Beitragsanpassungen unvermeidlich. Medizinischer Fortschritt, demografische Trends und dadurch überalternde Tarife der Versicherer sind hierbei die Stichwörter. Der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung fällt mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben weg und reißt ein zusätzliches Loch in die Kasse. Doch dafür lässt sich vorsorgen.

Arbeitgeberzuschuss auch für Privatpatienten

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten wie ihre gesetzlich versicherten Kollegen einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Beitrag. Während in der GKV nur der allgemeine Beitragssatz geteilt wird und Zusatzbeiträge allein zu Lasten des Arbeitnehmers gehen, beteiligt sich der Chef in der PKV genau hälftig an den zu zahlenden Beiträgen. Der Zuschuss ist begrenzt auf den Betrag, den ein gesetzlich Versicherter maximal erhalten kann. Das sind 7,3% der jährlich steigenden Beitragsbemessungsgrenze, aktuell rund 320 EUR im Monat.

Die Rentenversicherung zahlt meist weniger

Mit dem Ende des Berufslebens übernimmt die Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil an der privaten Krankenversicherung. Berechnet wird er dann von der Rente, die deutlich geringer ausfällt als das letzte Arbeitseinkommen. Damit sinkt auch der Zuschuss, und der Eigenanteil steigt. Mit einer speziellen Tarifkomponente kann der Arbeitnehmer schon in jungen Jahren vorsorgen: Dabei wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben und verzinslich angesammelt. Mit Eintritt in das Rentenalter wird das Guthaben zur Reduzierung der Beiträge verwendet. Ist der Arbeitgeberzuschuss wegen der niedrigen Eintrittsbeiträge nicht ausgeschöpft, zahlt das Unternehmen sogar mit in diesen Spartopf ein.

Für Betreuungskräfte, die eine 24-Stunden-Pflege durchführen, stellt sich natürlich auch die Frage nach der Krankenversicherung. Hier ist zunächst einmal zu unterscheiden, ob die Betreuungskraft aus Deutschland oder Osteuropa stammt. Eine deutsche Betreuungskraft im Angestelltenverhältnis kann die o.g. Überlegungen anstellen. Eine deutsche Kraft im Selbstständigenmodell kann auch in eine private Krankenkasse eintreten. Bei ausländischen Pflegekräften ist selbstverständlich das o.g. System nicht relevant. Gleichwohl sind auch diese Kräfte krankenversichert. Im Entsendemodell geschieht das über den Arbeitgeber im Heimatland, im Falle von polnischen Pflegekräften bspw. in Polen, wo eine Meldung bei der ZUS stattfindet und auch das A1 Formular ausgestellt wird. Selbstständige 24h-Pflegekräfte hingegen sind für Ihre Versicherung selbst zuständig.

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